Freihandel mit Japan

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Freihandel mit Japan
Die Parlamente der EU und Japans haben den bislang größten Freihandelsvertrag der EU ratifiziert. Das Abkommen gilt ab Februar 2019. Im Textilhandel EU-Japan entfallen praktisch alle Zölle.

Die Parlamente der EU und Japans haben den bislang größten Freihandelsvertrag der EU ratifiziert. Am 1. Febraur ist das Abkommen in Kraft getreten. Der Text des Abkommens wurde im EU-Amtsblatt vom 27. Dezember 2018 veröffentlicht.

Mit dem Abkommen entfallen im Textil- und Bekleidungsbereich fast sämtliche Zölle im Handel zwischen der EU und Japan ab dem ersten Tag der Anwendung. Japan ist für die Branche in Deutschland ein bedeutender Lieferant hochwertiger Fasern, Garne und Stoffe. Japan ist ein interessanter Absatzmarkt für qualitativ hochwertige Fertigwaren. Produkte „Made in Germany“ erfreuen sich besonderer Beliebtheit.

Über 70 Prozent der EU-Abgeordneten sprachen sich am 12. Dezember 2018 für das Freihandelsabkommen EU-Japan aus, EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström kündigte die baldige Anwendbarkeit des Abkommens an: Das japanische Parlament hatte dem Pakt bereits Anfang Dezember zugestimmt.

Japan ist nach den USA und China die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt und damit ein hoch interessanter Absatzmarkt für europäische Unternehmen. Die EU und Japan machen gemeinsam rund ein Drittel der weltweiten Wirtschaftsleistung aus. Das weithin als „JEFTA“ (Japan-EU Free Trade Agreement) bezeichnete Abkommen soll Zölle und andere Handelshemmnisse abbauen. Die EU-Kommission beziffert die Einsparungen für EU-Exporteure auf jährlich rund eine Milliarde Euro. Aufgrund der Größe des japanischen Marktes mit 127 Millionen Menschen erwartet Brüssel einen deutlichen Anstieg der Exporte. Vor dem Hintergrund der US-Handelsstreitigkeiten mit verschiedenen Ländern weltweit und angesichts des Brexits setze das Abkommen ein Signal gegen Protektionismus, wie die Handelskommissarin betont.

Veranstaltungstipp: FIT FÜR JEFTA! am 22. Januar 2019 bei Gesamtmasche in Stuttgart. 
Informieren Sie sich über die Bedingungen des zollfreien Handels mit Japan, über die 
abkommensspezifischen Ursprungsregeln und Ursprungsnachweise. 
Programm und Anmeldung finden Sie hier.
Bild: © cegoh / pixabay.com
 
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