Der Brief der Minister Heiko Maas (Auswärtiges Amt), Olaf Scholz (Finanzministerium), Peter Altmaier (Wirtschaft), Hubertus Heil (Arbeit und Soziales) und Gerd Müller (Entwicklungshilfe) an alle in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern hat es in sich: Für Mai 2019 und Anfang 2020 plant die Bundesregierung Stichprobenziehungen. Jedes der angeschriebenen Unternehmen könnte dann aufgefordert werden, einen freiwilligen Online-Fragebogen zum Thema NAP auszufüllen.
Der NAP legt fest, dass 2020 mindestens die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland mit mehr als 500 Mitarbeitern die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt nachweislich in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. Falls die Überprüfung 2020 zum Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung nicht ausreicht, soll die Wirtschaft per Gesetz zu Maßnahmen verpflichtet werden.
Auch kleinere Firmen sollten sich wappnen: Bei der Umsetzung der Maßnahmen geht es nicht nur um das einzelne Unternehmen, sondern um die gesamte Lieferkette. Das bedeutet, dass auch KMU mit weniger als 500 Mitarbeitern als Zulieferer indirekt betroffen sein können.
Der NAP fordert die Umsetzung von fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht:
– Grundsatzerklärung, in der sich Unternehmen öffentlich zur Achtung der Menschenrechte bekennen
– Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf Menschenrechte
– Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle, die von internen Schulungen über den Beitritt zu Menschenrechtsinitiativen bis hin zum Lieferantenwechsel reicht
– Berichterstattungspflicht über die Wirkung des unternehmerischen Handelns
– Etablierung eines Beschwerdemechanismus für Menschenrechtsverletzungen