Ökosteuer-Spitzenausgleich 2019

Die Industrie hat die Effizienzvorgaben des Spitzenausgleichs erfüllt, so dass dieser auch für das Antragsjahr 2019 gewährt werden kann. Die thermische Abluftbehandlung bleibt weiter steuerbelastet.

Die Bundesregierung hat am 19. Dezember 2018 festgestellt, dass die Industrie ihre Effizienzvorgaben bei der Energie- und Stromsteuer erreicht hat (siehe Anlagen). Zuvor hatte das RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung bestätigt, dass das im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz für das Jahr 2017 vorgegebene Ziel, die Energieintensität des Produzierenden Gewerbes der deutschen Wirtschaft um 6,6 % gegenüber der Basisperiode 2007 bis 2012 zu senken, zu mehr als 100 % erreicht wurde.

Damit können die Steuerentlastungen gem. § 10 StromStG und § 55 EnergieStG (Spitzenausgleich) auch für das Antragsjahr 2019 gewährt werden. Die Anträge sind wie gewohnt bei den Hauptzollämtern zu stellen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://bit.ly/2FmnNYj
https://bit.ly/2CdaHbL

Die thermische Abluftbehandlung ist auch weiterhin bis auf wenige Ausnahmen seit dem EuGH-Beschluss vom 17. Dezember 2015 nicht mehr gem. § 51 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG steuerentlastet, da nach dem EuGH-Beschluss die Schadstoffbeseitigung nicht mehr als zweiter Verwendungszweck („dual use“) gilt.

Der BDI hatte versucht, durch verschiedene Maßnahmen diese Entlastungsmöglichkeit für die Unternehmen wieder herzustellen. Unter anderem fand im November 2018 ein Gespräch mit Verbrennungsexperten bei der Generalzolldirektion (GZD) statt. Die GZD konnte im Laufe des Treffens aber nicht davon überzeugt werden, dass die Entstehung von Radikalen bei der thermischen Abfall- und Abluftbehandlung zwingend den zweiten Verwendungszweck im Sinne des Gesetzes darstellt. Nach Auffassung der GZD entsprach die Argumentation des BDI nicht der Rechtsprechung des BFH, dass der zweite Verwendungszweck zwingend stofflich in das Endprodukt eingehen müsse. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Anlagen aus der Sitzung des BDI-Arbeitskreises Energiebesteuerung.

Bild: Joachim Hahne / www.pixelio.de