Brexit: Britischer Zolltarif veröffentlicht

Brexit: Britischer Zolltarif veröffentlicht

Die britische Regierung hat den Zolltarif (WTO-Schedule) veröffentlicht, der nach dem Brexit für die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten in das Vereinigte Königreich gelten soll.

Der Zolltarif („Goods Schedule“) entspricht weitgehend dem EU-Zolltarif und kann hier abgerufen werden. Ab wann der britische Zolltarif angewendet wird, hängt vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen ab:

  • Kommt es doch noch zu einer Einigung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über ein Austrittsabkommen, wird es eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 geben. Während dieser Zeit behält der EU-Zolltarif für das Vereinigte Königreich seine Gültigkeit.
  • Tritt das Vereinigte Königreich am 29. März 2019 ohne Abkommen aus, gilt der britische Zolltarif ab 30. März 2019.
  • Bei einem Austritt ohne Abkommen gäbe es weder eine Übergangsphase noch ein Freihandelsabkommen mit der EU, sodass auch Waren aus der EU bei der Einfuhr im Vereinigten Königreich Drittlandszöllen unterlägen.

Unterschiede zum Zolltarif der EU werden von der britischen Regierung in einer Cover Note erläutert. Die Unterschiede betreffen insbesondere die Zollkontingente. Die EU und das Vereinigte Königreich hatten sich Ende 2018 auf die Aufteilung der Zollkontingente geeinigt. Basis hierfür sind die bisherigen Handelsströme. 

Die neuen Zollkontingente gelten ab dem Zeitpunkt, ab dem die WTO-Liste (WTO-Schedule) der Union nicht mehr für das Vereinigte Königreich gilt. Dieser Zeitpunkt ist frühestens der 30. März 2019, sollten die Briten die EU ohne Austrittsabkommen verlassen. Eine entsprechende EU-Verordnung soll am Tag ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten.

Zum Verordnungsentwurf.

Infoquelle: gtai.