BREXIT AKTUELL

BREXIT AKTUELL

Die EU-Kommission, die Europäische Chemikalienagentur ECHA und das britische Department for Business, Energy and Industrial Strategy haben neue Informationen für den Fall eines „No Deal“ veröffentlicht.

Sofern das Austrittsabkommen bis 29. März doch noch vom britischen Unterhaus gebilligt wird, hat der Europäische Rat hat einer Fristverlängerung für den Brexit bis zum 22. Mai zugestimmt. Ansonsten läuft die Frist nur bis zum 12. April 2019. Bis dahin muss dann die britische Regierung erklären, welchen Weg sie einschlagen wird. Dann könnte ein harter Brexit umgehend eintreten. 

Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass sie ihre Vorbereitungen für ein sogenanntes No-Deal-Szenario vervollständigt hat: https://bit.ly/2HVhifk

 

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer

Die britische Seite hat schon vor längerem ein erleichtertes Einfuhrverfahren ohne transaktionsbezogene Zollanmeldung angekündigt. Britische Einführer müssen lediglich eine monatliche Sammelmeldung abgeben, zum ersten Mal erst im Oktober 2019. Allerdings ergeben sich Kostensteigerungen aus Einfuhrzöllen, da v. a. Bekleidungsprodukte nicht von der britischen Zollaussetzung ausgenommen sind. Hier ist unbedingt zu prüfen und mit den britischen Kunden zu diskutieren, wie entsprechende Kosten getragen werden können. Teilweise wurde bislang von deutschen Exporteuren mit DDP-Terms („Geliefert verzollt“) gearbeitet.

Für den Fall eines harten Brexit hat das Vereinigte Königreich umfassende Zollsenkungen bzw. -streichungen angekündigt, zunächst für 12 Monate.

Für viele Textil- und Bekleidungsprodukte gilt die Liberalisierung aber nicht!

Zum Download Zölle Post-Brexit.

Problematisch könnten die Ausfuhrförmlichkeiten aus der EU sein: Es ist noch immer unklar, ob die französischen Ausgangszollstellen in Calais das Volumen reibungslos, ohne wesentliche Staus sowie vollständig abarbeiten werden. Ausführern drohen damit unerledigte Ausfuhranmeldungen, ohne die keine Umsatzsteuerfreiheit der Exporte möglich ist. Hinzu kommt das Problem des Exportversands und der Retourenabwicklung für alle, die Online-Shops mit Endkunden im VK betreiben.   

 

Produktrecht / Konformität

Ergänzend zur bereits veröffentlichten Mitteilungen zur Vorbereitung auf den Brexit (siehe https://bit.ly/2QzPlLf) stehen entsprechende Unterlagen für Industrieprodukte einschließlich eines Fragen-Antworten-Katalogs im Download-Bereich für Mitglieder bereit:

 Bei einem ungeregelten Brexit fallen britische Produkte umgehend auf den Status von Drittlandprodukten zurück (bereits auf dem EU-27-Markt in Verkehr gebrachte UK-Produkte sind nicht betroffen). Ab dem Austrittsdatum ist ein Zertifikat einer benannten Stelle der EU-27 erforderlich (neues oder transferiertes Zertifikat). Konformitätsbewertungen durch benannte Stellen des UK werden dann im EU-27-Markt nicht mehr anerkannt.

Auf britischer Seite hat das Department for Business, Energy and Industrial Strategy eine aktualisierte Fassung der „Notice on Placing Goods on the UK Market“ veröffentlicht:

Die britische Regierung will bei einem harten Brexit, dass EU-konforme Produkte zeitlich befristet für das Inverkehrbringen im Vereinigten Königreich zugelassen bleiben, ungeachtet des Verfahrens auf EU-27-Seite mit britischen Produkten. Die CE-Kennzeichnung soll sukzessive durch ein „UKCA“-Kennzeichen ersetzt werden; harmonisierte Normen würden durch britische Pendants ersetzt.

 

REACH

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) empfiehlt betroffenen Unternehmen, sich weiterhin auf einen harten Brexit vorzubereiten. Dementsprechend hat die ECHA das im Februar vorgestellte „Brexit-Fenster“, in dem Registrierungen Brexit-bezogen übertragen werden können, bis auf Weiteres verlängert:

Laut ECHA sind bereits ca. 3 000 Registrierungsübertragungen von britischen Unternehmen erfolgt.

Bild: © TheDigitalArtist – pixabay.com