EU plant Beschränkung von Mikroplastik ab 2022

Absichtlich zugesetztes Mikroplastik soll bald der Vergangenheit angehören. Doch das Problem mit unbeabsichtigtem Abrieb ist riesig. Auch die Textilbranche sollte sich rechtzeitig mit dem Thema befassen.

Mikroplastik wird in der Umwelt immer häufiger nachgewiesen. Grund ist die schlechte Abbaubarkeit der eingesetzten Kunststoffe. Die langfristigen Effekte von Mikroplastik noch nicht abschätzbar. Im Januar hat die Europäische Chemikalienbehörde ECHA einen Vorschlag zur Beschränkung von absichtlich zugesetztem Mikroplastik veröffentlicht.

Unter die geplante Beschränkung fallen Kunststoffpartikel, die einen Durchmesser von ≤ 5 mm besitzen bzw. Kunststofffasern mit einer Länge von ≤ 15 mm. Die Beschränkung würde ab Inkrafttreten über einen Zeitraum von sechs Jahren spezifische Produktgruppen schrittweise verbieten. Die ECHA geht davon aus, dass dies die Belastung der Umwelt mit Mikrokunststoffen über einen Zeitraum von 20 Jahren um etwa 400.000 Tonnen verringert. Die Vorschläge betreffen absichtlich zugesetztes Mikroplastik insbesondere in Haushalts- und Kosmetikprodukten, Farben und Düngemitteln (v. a. aus Klärschlamm). Allerdings schreiben neue Untersuchungen zum Mikroplastik-Eintrag über größere europäische Flüsse ins Meer synthetischen Textilien einen Anteil von 29 Prozent am gesamten Eintrag zu. Zur Vermeidung von Regularien sollte die Branche darauf vorbereitet sein, den Mikrofaserabrieb von Synthetics zu reduzieren, etwa durch geeignete Fasermischungen oder Anpassung der Oberflächenstruktur. 

Auch die Entstehung von textilen Mikropartikeln bei der Produktion (Faserflug, Scherstaub, Kurzfasern aus Schnittkanten etc.) sollte beachtet werden. In vielen Entwicklungsländern sind Absaugung und Entsorgung dieser Partikel während des Produktionsprozesses weniger gut organisiert.

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