Am 28. März 2019 veröffentlichte das EU-Amtsblatt, die VERORDNUNG (EU) 2019/521, die CLP-Verordnung (VO (EG) Nr. 1272/2008), die in den folgenden Punkten Änderungen bzw. Ergänzungen enthalten:
- Einführung einer neuen Gefahrenklasse „desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff“ und einer neuen Gefahrenkategorie „selbstentzündliche (pyrophore) Gase“ innerhalb der Gefahrenklasse „entzündbare Gase“
- Anpassungen an die Kriterien für Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, die allgemeinen Berücksichtigungsgrenzwerte, die allgemeinen Bestimmungen zur Einstufung von Aerosolform von Gemischen und detaillierte Definitionen und Einstufungskriterien für die jeweiligen Gefahrenklassen explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff, entzündbare Gase, entzündbare Flüssigkeiten, entzündbare Feststoffe, akute Toxizität, Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung, schwere Augenschädigung/Augenreizung, Sensibilisierung der Atemwege und Hautsensibilisierung, Keimzellmutagenität, Karzinogenität, Reproduktionstoxizität, spezifische Zielorgantoxizität und Aspirationsgefahr
- Änderung von einigen Gefahren- und Sicherheitshinweisen
- Anpassung von technischen Vorschriften und Kriterien in den Anhängen I, II, III, IV, V und VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 finden Sie hier zum Download https://gesamtmasche.hosting2.tn-rechenzentrum1.de//download/eu-verordung-2019_521-der-kommission-vom-2019-03-27/
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