Die Gewerbeabfallverordnung (GewABfV) regelt unter anderem in welcher Form Unternehmen gewerbliche Abfälle sammeln und befördern müssen. Ziel der am 1. August 2017 in Kraft getretene Verordnung ist, dass durch eine höhere und sortenreinere Recyclingquote die Ressourceneffizienz gestärkt wird.
Die richtige Umsetzung der GewABfV stellt Betroffene vor neue Herausforderungen, wie beispielsweise die Umsetzung der umfangreichen Dokumentationspflicht. Für mehr Handlungsssicherheit für die Umsetzung der Verordnung, soll die Vollzugshilfe der Gewerbeabfallverordnung sorgen. Diese wurde von der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) kürzlich veröffentlicht und soll die bundeseinheitliche Umsetzung sicherstellen.
Hier finden Sie den Link zum Vollzugshilfe der Gewerbeabfallverordnung.
foto © michael schwarzenberger, pixabay