Bereits Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern bzw. mehr als EUR 10 Mio. Umsatz sollen künftig zur Einrichtung eines internen Hinweisgeber-Systems (Whistleblowing-Hotline) verpflichtet werden.
Das Hinweisgebersystem hat die Anonymität von Whistleblowern sicherzustellen. Zudem sind diese Personen vor Repressalien besonders zu schützen. Die Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Dabei wird der Whistleblower-Schutz nicht nur bei Verstößen gegen bestimmte Aspekte des Unionsrechts, sondern auch bei bloß vermutetem rechtsmissbräuchlichem (gleichwohl aber rechtmäßigem) Verhalten greifen. Geschützt werden sollen auch nicht nur die Arbeitnehmer, sondern bspw. auch Selbstständige oder Geschäftsführer, Subunternehmer oder Bewerber. Ausschlaggebend für die Richtline waren öffentlichkeitswirksame Skandale, wie Dieselgate, die Luxemburg-Leaks oder auch die Panama-Papers, die zu der Forderung führten, die entsprechenden Hinweisgeber besonders zu schützen und nicht noch vielleicht wegen Geheimnisverrats o.ä. zu belangen.
Eine ausführliche Zusammenfassung der neuen Richtlinie hat unser Gesamtverband textil+mode zusammengestellt. Diese Richtlinien können Sie hier in unserem internen Bereich herunterladen.