Neue PSA-Verordnung: UV-Schutzkleidung

Neue PSA-Verordnung: UV-Schutzkleidung

Die neue Verordnung für persönliche Schutzausrüstung (PSA) erfasst auch Textilwaren für den privaten Gebrauch, wenn mit UV-Schutz geworben wird.

Die Verordnung 2016/425 ist bereits im April 2018 in Kraft getreten. Seit 21. April 2019 kommen entsprechende Vorschriften zur Anwendung, die z. B. UV-Schutzkleidung für den Endverbraucher betreffen. Insbesondere ist für diese Produkte jetzt eine CE-Kennzeichnung erforderlich, sofern eine entsprechende Werbeaussage („Anti-UV-Claim“) gemacht wird. Die Ware muss dann von einem Technischen Datenblatt („Information und Anleitung des Herstellers“) bzw. einer Konformitätserklärung begleitet sein. 

UV-Schutzkleidung wird in die PSA-Kategorie I (geringfügige Gefahren) eingestuft. Erfüllen die Produkte internationale Normen, so gilt die Konformitätsvermutung.

Waren, die vor dem 21. April auf dem Markt bereitgestellt wurden, sind von der Neuregelung nicht betroffen.

BSI_Checkliste_Anleitungen_und_Informationen_des_Herstellers

Bild: © Ben Kerckx – pixabay.com