Der Europäische Rat hat der „3. Welle“ der EU-Krebsrichtlinie zugestimmt

Der Europäische Rat hat der „3. Welle“ der EU-Krebsrichtlinie zugestimmt

Die Richtlinie 2004/37/EG – CMD (über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene) ist verabschiedet

Wie von der Gesamtmasche bereits im April angekündigt, hat nun auch der Europäische Rat der „3. Welle“ der EU- Krebsrichtlinie verabschiedet. Mit der am 11. Juli 2019 in Kraft tretenden Richtlinie werden nun EU-weit verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte für fünf neu aufgenommene krebserzeugenden Stoffe eingeführt:

Cadmium und seine anorganischen Verbindungen:

  • Grenzwert 0,004 mg/m³ (Einatembare Fraktion) bis 11. Juli 2017; anschließend 0,001 mg/m³
  • Alveolengängige Fraktion in den Mitgliedstaaten, die am Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie ein Biomonitoringsystem mit einem biologischen Grenzwert von maximal 0,002 mg Cd/g Creatinin im Urin umsetzen.
  • Die EU-Kommission prüft spätestens drei Jahre nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie, ob diese Richtlinie geändert werden sollte, indem für Cadmium und seine anorganischen Verbindungen Bestimmungen für eine Kombination aus Grenzwerten berufsbedingter Exposition in der Luft und biologischem Grenzwert aufgenommen werden.

Beryllium und anorganische Berylliumverbindungen:

  • Grenzwert 0,0006 mg/m³ bis 11. Juli 2026, anschließend 0,0002 mg/m³ (Sensibilisierung der Haut und der Atemwege)

Arsensäure und ihre Salze sowie anorganische Arsenverbindungen:

  • Grenzwert 0,01 mg/m³ (in der Kupferverhüttung gilt der Grenzwert ab 11. Juli 2023)

Formaldehyd:

  • Grenzwert 0,37 mg/m³ (8 Stunden) und 0,74 mg/m³ (Kurzzeit) (Sensibilisierung der Haut)
  • Grenzwert 0,62 mg/m³ oder 0,5ppm für Gesundheitseinrichtungen, Bestattungs- und Einbalsamierungsunternehmen bis 11. Juli 2024

4,4′-Methylene-bis(2-chloroaniline) (MOCA):

  • Grenzwert 0,01 mg/m³ (Haut)

Weitere Informationen dazu können Sie dem Download entnehmen.

Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen die EU-Richtlinie bis zum 11. Juli 2021 national umsetzen.

Auch eine „4. Welle“ zur Überarbeitung der Krebs-Richtlinien ist auf EU-Ebene bereits in Bearbeitung. Über deren künftigen Entwicklungen werden wir berichten.