Die Bundesregierung hat sich bezüglich der noch offenen Fragen zum NAP Monitoring-Prozess geeinigt. Demnach soll der Monitoring-Prozess in Kürze starten. Die in der Stichprobe gezogenen rund 1 800 Unternehmen werden in der letzten Juliwoche bzw. ersten Augustwoche von dem Konsortialpartner Ernst & Young (EY) angeschrieben. Kontaktiert werden die Unternehmen per E-Mail unter der jeweiligen, allgemeinen „info@unternehmen“ E-Mailadresse (!).
Angeschriebene Unternehmen haben die Möglichkeit sich an den NAP-Helpdesk der Agentur für Wirtschaft & Entwicklung zu wenden. Dieser Helpdesk steht den Unternehmen zu Beratungszwecken zur Verfügung und berät vertraulich und in individuellen Beratungsgesprächen, schriftlich oder telefonisch unter: https://www.wirtschaft-entwicklung.de/nachhaltigkeit/; Telefon: +49 30 72 62 56 80; helpdesk@wirtschaft-entwicklung.de.
Wenn es später technische Fragen bei Problemen mit dem Online-Fragebogen geben sollte, dann gibt es auch eine technische Fragebogen-Hotline bei Ernst & Young. Die Kontaktdaten dazu werden den Unternehmen mit dem Anschreiben und dem Fragebogen mitgeteilt.
Der Zwischenbericht des Konsortiums zur explorativen Phase 2018 ist im Internet unter www.wirtschaft-menschenrechte.de und www.diplo.de/nap-monitoring einsehbar. Dort wird in Kürze auch eine zusätzliche Datei eingestellt werden, die nur den Fragebogen abbildet.