Bei Paketen bis 135 GBP
• muss der ausländische Verkäufer die VAT zahlen u. sich zudem in UK registrieren lassen,
• muss der ausländische Verkäufer sich ggf. einen Paketdienstleister suchen, der einen entsprechende Service anbietet,
• wird die bisherige Freigrenze von GBP 15 aufgehoben.
Eine Präsentation illustriert die bevorstehende Änderung: ECom after Brexit_HMRC_SLides_28082019
Nicht erwähnt sind evtl. Zölle, die bei Bekleidung anfallen. Dies dürfte analog geregelt sein.
Für alle Firmen, die nicht über eine eigene Niederlassung ins Vereinigte Königreich importieren können, besteht u. U. Handlungsbedarf.
Detailinformationen unter https://www.gov.uk/guidance/register-for-import-vat-on-parcels-you-sell-to-uk-buyers
Wir danken der Fa. Hugo Boss für diese wichtige Information!