Abfertigung von Paketen in UK nach einem Brexit

Abfertigung von Paketen in UK nach einem Brexit

Der Paketversand von Waren nach UK wird nach einem harten Brexit komplizierter und teurer! Der britische Zoll hat hierzu aktuelle Informationen herausgegeben.

Bei Paketen bis 135 GBP
• muss der ausländische Verkäufer die VAT zahlen u. sich zudem in UK registrieren lassen, 
• muss der ausländische Verkäufer sich ggf. einen Paketdienstleister suchen, der einen entsprechende Service anbietet,
• wird die bisherige Freigrenze von GBP 15 aufgehoben.

Eine Präsentation illustriert die bevorstehende Änderung: ECom after Brexit_HMRC_SLides_28082019

Nicht erwähnt sind evtl. Zölle, die bei Bekleidung anfallen. Dies dürfte analog geregelt sein.

Für alle Firmen, die nicht über eine eigene Niederlassung ins Vereinigte Königreich importieren können, besteht u. U. Handlungsbedarf. 

Detailinformationen unter https://www.gov.uk/guidance/register-for-import-vat-on-parcels-you-sell-to-uk-buyers

Wir danken der Fa. Hugo Boss für diese wichtige Information!