Mit der Gesetzesmaßnahme zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Verbesserung des Ressourcenschutzes sollen die höheren Recyclingquoten erreicht werden, die in der 2018 geänderten Abfallrahmenrichtlinie festgelegt sind. Vorgesehen sind auch Änderungen bei der Auftragsvergabe der öffentlichen Hand.
Für den Umgang mit Retour- und Überhangware soll zukünftig eine Obhutspflicht gelten. Dieser kommen Händler nach, wenn sie beispielsweise den Transport und die Aufbewahrung neuer Waren so gestalten, dass diese lange gebrauchstauglich bleiben. Die Obhutspflicht soll ebenso bewirken, die Produktion von vornherein stärker an der Nachfrage auszurichten, um Überhänge bereits im Vorfeld zu vermeiden. Erst nachdem die Nutzung eines Produkts oder dessen Verkauf oder Spende technisch oder rechtlich nicht mehr möglich, z. B. aufgrund von Gesundheitsgefahr, oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist, soll als Ultima Ratio das Produkt als Abfall verwertet werden können.
Zudem soll der Einsatz von Kunststoff-Rezyklaten vorgeschrieben werden können. Die öffentliche Beschaffung soll hierbei Vorreiter werden und den Absatz abfallarmer und recyclingfreundlicher Erzeugnisse fördern.
Das Bundesumweltministerium wird parallel zum Gesetzgebungsverfahren Eckpunkte für entsprechende Maßnahmen zur Obhutspflicht (Bereich Retouren und Warenüberhänge) erarbeiten, die auch Gegenstand einer Verordnung werden können. Dabei wird es zunächst um Transparenz über die Menge an vernichteten Waren gehen.
Novelle Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – Referentenentwurf
Hintergrund
Mit der Novellierung des KrWG wird der erste Schritt zur Umsetzung des „EU-Legislativpakets zur Kreislaufwirtschaft“ vollzogen, mit dem die EU im Jahr 2018 wichtige Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie der Verbesserung des Ressourcenschutzes festgelegt hat. Gegenstand der Umsetzung durch das KrWG sind die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle, in der durch die Richtlinie 2018/851/EU geänderten Fassung) und einzelne Regelungen der Einweg-Kunststoff-Richtlinie (Richtlinie 2019/904/EU). Die Umsetzung des EU-Rechts wird dabei zum Anlass genommen, auch das nationale Kreislaufwirtschaftsrecht weiterzuentwickeln. Aufbauend auf den dynamischen Regelungen des Gesetzes liegt der Schwerpunkt in einem Ausbau der Abfallvermeidung, einer Verstärkung des Recyclings und der verbesserten Schließung von Kreisläufen.
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