Digitale Kennzeichnung in Russland bzw. der EAWU

Digitale Kennzeichnung in Russland bzw. der EAWU

Letztes Jahr hatte Russland ein Pflicht-QR-Label für Schuhe und Bekleidungsprodukte in 2019 angekündigt. Für Schuhe wurde der Termin auf März 2020 verschoben. Das Startdatum für Bekleidung ist noch nicht sicher.

Russland führt ab 1. März 2020 die verpflichtende digitale Kennzeichnung von Schuhen ein. Neu ist, dass sich alle Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) zeitversetzt anschließen werden. Ein entsprechender Beschluss der EAWU, dass Schuhe ab 2020 mit DataMatrix-Codes gelabelt werden müssen, wurde vor kurzem gebilligt: http://eawu.news/aussenhandel/kennzeichnung-von-waren/eurasische-wirtschaftsunion-beschliest-digitale-kennzeichnung-von-schuhen/

Für Bekleidung hat die russische Regierung den Zeitraum für das Pilotprojekt mit 27. Juni bis 30. November 2019 bekannt gegeben. Die Pilotprojekte dienen dazu, die Ausrüstung und das Verfahren zu testen und sollen sicherzustellen, dass alle Marktteilnehmer ausreichend vorbereitet sind. Für jedes Pilotprojekt wird ein Zwischenbericht und ein Endbericht erstellt. Erst danach wird die Kennzeichnungspflicht gestartet.

Die Kennzeichnung von Bekleidung wird durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 28. April 2018 Nr. 792-P geregelt. Das Gesetz listet die Warengruppen auf und legt das Datum für Kleidung fest: Offiziell ab dem 1. Dezember 2019. So steht es auch auf der Website des Systems „Tscheny Snak“ (https://честныйзнак.рф/business/projects/light_industry/ ). Bis jetzt hat sich offiziell an diesem Datum nichts geändert. Sollten die Verbände der russischen Bekleidungshersteller und/oder Groß- und Einzelhändler jedoch bei der Regierung auf mehr Zeit plädieren/lobbyieren, kann es noch zu einer leichten Verschiebung des Starttermins kommen – allerdings höchstens bis 1. März 2020. Betroffen sind im ersten Schritt folgende Bekleidungsprodukte:

  • Damenblusen aus Maschenware der Tarifposition 6106,
  • Mäntel und Jacken der TPen 6201 und 6202,
  • Bett-, Tisch-, Bad- und Küchenwäsche der TP 6302,
  • Lederbekleidung der Unterposition 4203 10,
  • Schuhe der TPen 6401, 6402, 6403, 6404, 6405

In den nächsten Jahren sollen sukzessive sämtliche Konsumgüter von dem System erfasst werden. Gesamtmasche wird die Entwicklung weiterhin verfolgen und hierzu berichten.

Siehe auch Gesamtmasche-Meldung: Russland plant Label zur Rückverfolgbarkeit