Erfahrungen mit der neuen Gewerbeabfallverordnung

Erfahrungen mit der neuen Gewerbeabfallverordnung

Das Bundesumweltministerium tritt in Dialog mit der Wirtschaft zu Erfahrungen mit dem Vollzug des neuen Rechtsrahmens der GewAbfV und zur Identifikation von Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Anforderungen in der betrieblichen Praxis.

Die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ist im August 2017 in Kraft getreten. Mit ihr verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, das Recycling als Form der stofflichen Verwertung zu stärken und damit der fünfstufigen Abfallhierarchie zur Geltung zu verhelfen. Die damit verbundenen neuen Herausforderungen an die Unternehmen, z. B. in der Umsetzung der umfangreichen Nachweis- und Dokumentationspflichten für Abfallerzeuger und -besitzer sowie Entsorger und Aufbereiter und die Bemessung der Sortier- und Recyclingquoten, die Betreiber von Vorbehandlungsanlagen ab dem 1. Januar 2019 erfüllen müssen, warfen in der Praxis jedoch Fragen auf.

Mit der Veröffentlichung der novellierten Vollzugshilfe zur Gewerbeabfallverordnung (LAGA M 34) im April 2019 durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) wurde der Verordnungstext in vielen Punkten konkretisiert, um einen bundeseinheitlichen Vollzug sicherzustellen (siehe Beitrag vom 24. April 2019: LAGA veröffentlicht Vollzugshilfe zur Gewerbeabfallverordnung). Das Bundesumweltministerium (BMU) hat aktuell an die Wirtschaft die Frage herangetragen, welche Erfahrungen mit dem Vollzug des neuen Rechtsrahmens gemacht wurden, bzw. welche Schwierigkeiten aufseiten der Wirtschaft aktuell identifiziert werden.

Wenn Sie hierzu Anmerkungen, Probleme oder Herausforderungen benennen möchten, so können uns diese gern bis zum 5. November 2019 zusenden. 

Kontakt: RA Kai-Uwe Götz, goetz@gesamtmasche.hosting2.tn-rechenzentrum1.de/

Bild: © Bluebudgie – pixabay.com