Die Richtlinie 89/656/EWG enthält Mindestvorschriften für die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, die verwendet werden müssen, wenn die betreffenden Risiken durch kollektive technische Schutzmittel oder durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen, Methoden oder Verfahren nicht vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Um die Festlegung der erforderlichen allgemeinen Vorschriften zu erleichtern, enthalten die Anhänge I, II und III unverbindliche Leitlinien, welche die Auswahl der für die jeweiligen Risiken, Arbeiten und Arbeitsbereiche geeigneten Schutzausrüstungen erleichtern und unterstützen sollen.
Die Richtlinie richtet sich an die Mitgliedstaaten (Umsetzung in nationales Recht). Die deutschen Fassungen der Richtlinie erhalten Sie zu Ihrer Information in unserem Downloadbereich.