Eine Antragstellung im Rahmen der „Ersten Förderrichtlinie“ soll damit ab der ersten Augustwoche bei der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit möglich sein. Die hierfür benötigten Antragsunterlagen können seit heute auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit heruntergeladen werden. Förderberechtigt sind Ausbildungsbetriebe mit bis zu 249 Mitarbeitern. Die Förderrichtlinie gewährt Hilfen für fünf unterschiedliche Maßnahmen:
- „Ausbildungsprämie“
Erhältlich für Ausbildungsbetriebe, die durch die Corona-Krise in erheblichem Maße betroffen sind und die die Zahl der für das neue Ausbildungsjahr geschlossenen Ausbildungsverträge auf dem durchschnittlichen Niveau der letzten drei Jahre halten. Sie wird in Höhe von 2.000 € für jede frühestens am 1. August beginnende Berufsausbildung gewährt. Dies gilt auch, wenn der Ausbildungsvertrag bereits früher abgeschlossen wurde. Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit.
- „Ausbildungsprämie Plus“
Die Ausbildungsprämie Plus unterliegt den gleichen Voraussetzungen wie die Ausbildungsprämie, allerdings mit der Maßgabe, dass der Ausbildungsbetrieb für das neue Ausbildungsjahr eine höhere Anzahl an Ausbildungsverträgen abschließt, als er es im Durchschnitt der letzten drei Jahre getan hat. Die Höhe beträgt 3.000 Euro je zusätzlichem Ausbildungsvertrag und wird ebenfalls nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit ausgezahlt.
- „Zuschuss zur Ausbildungsvergütung“
Dieser Zuschuss wird Ausbildungsbetrieben in Kurzarbeit gewährt (Arbeitsausfall mindestens 50 %), die Auszubildende und deren Ausbilder(innen) trotz Betroffenheit nicht in Kurzarbeit bringen oder halten und die Ausbildung so fortsetzen. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der Ausbildungsvergütung (Arbeitgeber-Brutto) ohne Berücksichtigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
- „Übernahmeprämie“
Sie wird Ausbildungsbetrieben gewährt, die eine Berufsausbildung fortführen, die zuvor wegen einer Corona-krisenbedingten Insolvenz eines ausbildenden KMU vorzeitig beendet wurde. Die Übernahmeprämie beträgt 3.000 Euro für jeden Ausbildungsvertrag.
- Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung
Können KMU die Ausbildung zeitlich begrenzt nicht fortsetzen, können andere KMU, überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister die Ausbildung temporär übernehmen und dafür Förderung erhalten. Diese Förderung ist noch nicht Bestandteil der ersten Förderrichtlinie. Sie wird zeitnah durch eine zweite Förderrichtlinie umgesetzt.
Details zu den Voraussetzungen und der Antragstellung können Sie neben der Förderrichtlinie auch dem Dokument „Häufig gestellte Fragen zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ – Erste Förderrichtlinie“ entnehmen.