SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel Bild: © Gerd Altmann - pixabay.com

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zur Veröffentlichung freigegeben.

Zur Konkretisierung der Anforderungen des Infektionsschutzes für den Zeitraum einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht.

Das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (Anlage 1: SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel) zur Veröffentlichung freigegeben. Es handelt sich hierbei um die Version, welche vom Arbeitsstättenausschuss (ASTA) mit weiteren Verbesserungen am 14. Juli 2020 als Beschlussvorlage versendet wurde. Die Arbeitsschutzregel ist auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) abrufbar.

Die offizielle Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) wird voraussichtlich in der 34. KW erfolgen. Die Arbeitsschutzregel tritt durch Veröffentlichung im GMBl in Kraft. Die BAuA veröffentlichte die offizielle Pressemitteilung der Arbeitsschutzregel (Anlage 2: BAuA-Pressemittelung zur Arbeitsschutzregel).