USMCA: Handelsabkommen zwischen USA, Mexiko und Kanada

USMCA: Handelsabkommen zwischen USA, Mexiko und Kanada

Das USMCA ist zum 1. Juli 2020 in Kraft getreten und ersetzt die bisherigen Regelungen der NAFTA. Bei den Ursprungsregeln ergeben sich wichtige Änderungen, insbesondere in den Bereichen Textil und Automobil.

Die Neufassung der NAFTA war erklärtes Ziel von Präsident Trump. Die wechselvollen Verhandlungen wurden 2019 abgeschlossen. Nach Ratifikation durch die drei Vertragsparteien im Frühjahr 2020 trat das USMCA am 1. Juli 2020 in Kraft.

Strengere Ursprungsregeln

Das USMCA beinhaltet eine Erhöhung des regionalen Wertschöpfungsanteils in der Kfz-Produktion (Regional Value Content) von 62,5 Prozent auf 75 Prozent nach der Nettokostenmethode bis zum 1. Januar 2023 oder drei Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass Kfz-Hersteller künftig 40 bis 45 Prozent der Produktion von Arbeitern herstellen lassen müssen, die einen Stundenlohn von mindestens 16 US Dollar erhalten.

Überdies müssen sieben „core components“ zu 75 Prozent in den Vertragsstaaten gefertigt werden, dazu zählen u.a. Motoren, Getriebe und Achsen. 70 Prozent des verbauten Stahls und Aluminiums müssen aus den Vertragsstaaten stammen. Zudem wurden Nebenabreden zur Zoll- und Kontingentregelungen bei nicht NAFTA-konformen Fahrzeugen getroffen. Im Textilsektor wird die Möglichkeit der Verwendung von Vorprodukten, die nicht aus dem USMCA-Raum stammen, stärker limitiert, um die Verwendung höherer Anteile an in den USA hergestellten Fasern, Garnen und Geweben sicherzustellen.

Kfz-Hersteller in den USA hatten unter anderem aufgrund von Störungen der Lieferketten wegen der Corona-Pandemie Erleichterungen bei der Einführung der Ursprungsregeln gefordert. Um den Kfz-Herstellern in den USA, Kanada und Mexiko den schrittweisen Übergang zu den neuen Ursprungsregeln zu erleichtern, ergriffen die US-Zollbehörde CBP und der US-Handelsbeauftragte daraufhin verschiedene Maßnahmen. Die Zollbehörde veröffentlichte Interimsinstruktionen zur Erlangung von Zollpräferenzen. 

Darüber hinaus eröffnete der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer im Gesetzblatt vom 21. April 2020 ein Antragsverfahren für nordamerikanische Hersteller von Personenkraftfahrzeugen und Kleinlastwagen zur Nutzung eines alternativen Regimes der Umsetzung für die strengeren Kfz-Ursprungsregeln im USMCA. Das Regime räumt Herstellern zwei Jahre mehr Zeit und großzügigere Kriterien für die Einführung ein. Hersteller müssen bestimmte Herstellungskriterien erfüllen, um zu dem alternativen Regime zugelassen zu werden. Anträgen auf Nutzung des Regimes muss ein Plan zum Beispiel mit Verpflichtungen zu zusätzlichen Investitionen innerhalb Nordamerikas oder zusätzlichen Käufen von Kfz-Teilen aus den USA, Kanada oder Mexiko beigefügt sein. Die Anträge sollten dem Handelsbeauftragten bis zum 1. Juli 2020 vorliegen.

Die aktuellen USMCA-Ursprungsregeln (Uniform Regulations) sind hier zu finden.  

Es gelten auch strengere Ursprungsregeln für chemische Produkte, Stahlprodukte, Glas und Glasfasertechnik sowie effizientere Formen des Ursprungsnachweises und der Verifizierung des Ursprungs zur Vermeidung von Steuerhinterziehung. Der Ursprungsnachweis ist vom Hersteller oder Exporteur zu erstellen, eine Ergänzung durch den Importeur ist möglich.

Die Vertragspartner einigten sich außerdem auf höhere Freigrenzen für Kleinsendungen, insbesondere Kuriersendungen. Mexiko erhöht die Zollfreigrenze für Kleinsendungen auf 117 US-Dollar und die Steuerfreigrenze auf 50 US-Dollar. Kanada räumt für Sendungen mit einem Wert bis zu 150 kanadischen Dollar Zollfreiheit und bis zu 40 kanadischen Dollar Steuerfreiheit ein. Die USA bleiben bei der bereits geltenden Freigrenze von 800 US-Dollar.

Das Abkommen enthält keine Fünf-Jahres „sunset“ Klausel, wie ursprünglich von den USA gewünscht. Stattdessen soll es eine Gültigkeit von 16 Jahren haben. Die Vertragsparteien sollen das Abkommen nach sechs Jahren überprüfen und gegebenenfalls um weitere 16 Jahre verlängern können.

Bild: © Michal812 – Adobe Stock