Die Vereinbarung zwischen den Warenkreditversicherern zu einem Schutzschirm für Warenkreditversicherungen läuft zum 31. Dezember 2020 aus. Eine Verlängerung bis zum 30. Juni 2021 ist wahrscheinlich. Bei anhaltenden Problemen mit dem Warenkreditversicherer Euler Hermes besteht die Möglichkeit für jedes Unternehmen, bei der BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.
Verlängerung Schutzschirm
Im April 2020 haben das BMWi und die großen Warenkreditversicherer eine Schutzschirmvereinbarung abgeschlossen, wonach sich die Versicherer verpflichten, ihre Limite weitgehend aufrecht zu erhalten. Im Gegenzug übernimmt der Bund einen Teil des Risikos. Diese Schutzschirmvereinbarung zwischen den Warenkreditversicherern und dem BMWi läuft zum Jahresende aus. Die Verhandlungen über eine Verlängerung bis zum 30. Juni 2021 sind jedoch so weit, dass kurzfristig mit einem Abschluss gerechnet wird, auch die EU-Kommission hat bereits zugestimmt. Einzelheiten sind noch nicht bekannt.
Kündigungen / Kürzungen der Warenkreditversicherungen durch Euler Hermes
Nach wie vor sehen sich viele Unternehmen der Textil- und Bekleidungsbranche in diesen Tagen mit zum Teil umfassenden Ankündigungen zu Limitkürzungen oder Kündigungen durch den Marktführer Euler Hermes konfrontiert, die in vielen Fällen wirtschaftlich nicht nachvollziehbar sind bzw. unbefriedigend begründet werden.
Musterschreiben: Beschwerde beim BaFin
Der Gesamtverband textil+mode hat sich bereits an die Beschwerdestelle des BaFin gewandt. Weitere Beschwerden einzelner Unternehmen unter Nennung konkreter Sachverhalte, die ein zweifelhaftes Geschäftsgebaren und willkürliche Kreditentscheidungen vermuten lassen, wären hilfreich. Dies ist auch online möglich. Einen Vorschlag für einen Muster-Beschwerdetext finden Sie hier: 2020-10-08_Musterschreiben_Warenkreditvers_Bafin.
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