Abschlussbericht NAP-Monitoring

Abschlussbericht NAP-Monitoring

Das Auswärtige Amt hat den Abschlussbericht des Konsortiums aus Beratungsunternehmen unter Federführung von Ernst & Young (EY) zum Monitoringverfahren des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) vorgelegt.

Der Bericht enthält die endgültigen Ergebnisse zum Umsetzungsstand der im NAP beschriebenen menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen. Nach der Messung des Konsortiums hat die deutsche Wirtschaft das im NAP vorgesehene 50-Prozent-Ziel nicht erreicht. Mit Vorlage des Abschlussberichts ist das NAP-Monitoringverfahren abgeschlossen. Anders als bisher vorgesehen, wird das Konsortium die angekündigte Nachvalidierung der „Unternehmen mit Umsetzungsplan“ Anfang 2021 nicht durchführen.

Laut Abschlussbericht liegt die Erfüllerquote selbst dann unter den angestrebten 50 Prozent, wenn „Unternehmen auf einem guten Weg“ sowie „Unternehmen mit einem Umsetzungsplan bis Ende 2020“ einbezogen würden. Der Auftraggeber habe daher beschlossen, dass „eine gesonderte Nachvalidierung der im dritten Zwischenbericht benannten „Unternehmen mit Umsetzungsplan“ zu Anfang 2021 unverhältnismäßig wäre“ (s. Abschlussbericht S. 15).

Aufgrund der Bestimmungen im Koalitionsvertrag sieht sich die Bundesregierung nun aufgefordert, ein nationales Gesetz („Sorgfaltspflichtengesetz“) einzuführen und sich auf europäischer Ebene für eine Regulierung einzusetzen.

Zusammenfassung der Ergebnisse / Präsentation EY

NAP-Monitoring Abschlussbericht

Bild: © Raymund Bertrams – pixabay.com