BREXIT: BMAS und BMI veröffentlichen Arbeitgeber-Flyer

BREXIT: BMAS und BMI veröffentlichen Arbeitgeber-Flyer

BMAS und BMI haben einen Informations-Flyer für Arbeitgeber mit britischen Beschäftigten vorgelegt. Dieser fasst die wesentlichen Folgen für entsprechende Beschäftigungsverhältnisse zum Ende der Übergangsphase (31. Dezember 2020) zusammen, sofern kein Anschlussabkommen zum Jahreswechsel in Kraft tritt.

Das BMI stellt zudem eine auch in englischer Sprache verfügbare umfassende Informationsbroschüre zu aufenthaltsrechtlichen Fragen für britische Staatsangehörige zur Verfügung. Weitere Informationen über den aktuellen Verhandlungsstand sowie eine Auflistung wichtiger Fragen zur Beschäftigung sowohl britischer Staatsangehöriger in Deutschland als auch deutscher Staatsangehöriger im VK auch über den Übergangszeitraum hinaus finden Sie auf der Website des BMAS. Der Bundesrat hat am 6. November 2020 im Zuge der Vorbereitungen auf ein No-Deal Szenario die 18. Veränderung der Aufenthaltsverordnung verabschiedet. Damit wird eine Übergangslösung für entsandte britische Staatsangehörige geschaffen, welche ansonsten im Falle des Ausbleibens eines Anschlussabkommens zum 1. Januar 2021 ihr Aufenthaltsrecht verlieren würden.

Am 31. Dezember 2020 endet mit dem Übergangszeitraum auch die Dienstleistungsfreiheit zwischen der EU und dem VK:

— Britischen Staatsangehörigen, die zum Jahreswechsel ihr Aufenthaltsrecht verlieren, wird eine dreimonatige Übergangsphase gewährt.

— Bis zum 31. März 2021 können diese Personen einen Aufenthaltstitel beantragen. Bis dahin sind sie von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Eine bis zum 31. Dezember 2020 ausgeübte Erwerbstätigkeit darf bis zur Entscheidung über Aufenthaltstitel weiterhin ausgeübt werden.

— Entsandte britische Staatsangehörige werden somit spätestens nach Ablauf der dreimonatigen Übergangsfrist ausreisepflichtig, wenn die Kriterien für Freizügigkeit vor Jahresende nicht erfüllt oder ihr Antrag auf Aufenthaltsrecht bis zum 31. März 2021 abgelehnt wird. Wird der Antrag rechtzeitig gestellt, die Entscheidung über diesen verzögert sich jedoch, so besteht bis zur Entscheidung keine Ausreisepflicht.

Informationsflyer: https://bit.ly/3li7z2U

Informationsbroschüre (englisch): https://bit.ly/3q7UNr5

Kontakt: Susanne Wicht, Telefon +49 30 726220-27, swicht@textil-mode.de

Bild: © MIH83 / pixabay.com