In seinem Januar-Newsletter stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Informationen zu den Namenslisten im Rahmen sämtlicher aktuell geltender Embargomaßnahmen bereit. Zum Newsletter.
Daneben berichtet das BAFA zur Fortführung der Allgemeinen Genehmigung für das Vereinigte Königreich nach dem Brexit. Der Newsletter weist auch auf eine neue EU-Menschenrechtsverordnung hin, die im Dezember erlassen wurde. Diese Verordnung enthält bis dato noch keine Listung von Ländern, Personen oder Organisationen. Es ist jedoch zu erwarten, dass im Zeitablauf konkrete Exportbeschränkungsmaßnahmen folgen, die von sämtlichen Exporteuren zu beachten sind.
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