Mit dem neuen Präsidialdekret wurden die alten Dekrete – mehr als 30 an der Zahl – abgeschafft und durch ein einziges Dekret ersetzt, das alle zusätzlichen Zölle für die entsprechenden Tarifcodes anzeigt.
Die Zusatzzölle wurden unbegrenzt und dauerhaft eingeführt. Sie belaufen sich für zahlreiche Textilwaren auf 20 oder gar 30 Prozent. Das neue Dekret trat am 1. Januar 2021 in Kraft.
Die Partner aus Freihandelsabkommen und die EU sind, wie in der Vergangenheit, von den zusätzlichen Zöllen ausgeschlossen. Hierfür muss allerdings, auch in der Zollunion EU-Türkei, vom türkischen Einführer ein Ursprungsnachweis erbracht werden. Drittlandsware, die in der Türkei verkauft oder weiterverarbeitet werden soll, wird mit Zoll belastet – auch wenn sie aus der EU in die Türkei gesendet wird.
Informelle Übersetzung der Länderspalten im Dekret:
1 – EU-Mitgliedstaaten, EFTA, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Marokko, Faröer, Westjordanland u. Gaza, Georgien, Südkorea, Israel, Montenegro, Nordmazedonien, Ägypten, Mauritius, Moldau, Serbien, Chile, Tunesien
2 – Malaysia
3 – Singapur
4 – Venezuela
GTS-Länder (5-8) – Begünstigte des türkischen GSP:
5 – LDC Entwicklungsländer
6 – Begünstigte von Sonderanreizen
7 – OBC Entwicklungsländer
8 – andere Länder
Anmerkung: Die erste Spalte – GTIP-Abkürzung – bezieht sich auf die Warentarifnummern. Wir haben die Nummern aus 50-63 nicht nochmals im Detail überprüft. Neu scheinen lediglich die Codes zu sein, die auf feinsten Unterpositionen beruhen (12-Steller).
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