Wegfall der Einfuhrumsatzsteuerfreigrenze ab 1. Juli 2021

Wegfall der Einfuhrumsatzsteuerfreigrenze ab 1. Juli 2021

Der deutsche Zoll hat Informationen zur neuen Handhabung von Kleinsendungen veröffentlicht. Zum 1. Juli 2021 fällt die bisher bestehende Einfuhrumsatzsteuerfreigrenze von 22 EUR weg. Das betrifft v. a. Kleinsendungen, die aus E-Commerce-Bestellungen im Ausland resultieren.

Die Freigrenze von 150 EUR für Zölle bleibt unverändert bestehen. Damit die entstehende Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) festgesetzt und erhoben werden kann, ist eine elektronische Zollanmeldung für jede Sendung erforderlich. In Kraft tritt auch die Regelung, dass Sendungen bis 150 EUR nur noch in dem Mitgliedsstaat abgefertigt werden dürfen, in dem die Beförderung endet (Ausnahme IOSS und Special Arrangement). Neu eingeführt werden das IOSS – Import-One-Stop-Shop und das Special Arrangement: optionale Sonderregelungen für Fernverkäufe aus Drittländern, die eine Mehrwertsteuer-Sammelanmeldung (IOSS) ermöglichen bzw. die Abwicklung über einen Zollagenten.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Zoll-HomepageDie elektronische Abwicklung wird über das ATLAS-Modul IMPOST stattfinden.

Quelle: Generalzolldirektion (www.zoll.de)