Zum Regierungsentwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes haben der Bundesverband der Deutschen Industrie und 27 weitere Verbände, darunter auch der Gesamtverband textil+mode, einen gemeinsamen Brief an alle Mitglieder des Deutschen Bundestags geschrieben. Sie appellieren daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, sich für eine grundsätzliche Überarbeitung des geplanten Lieferkettengesetzes anhand von fünf zentralen Punkten einzusetzen:
- Sorgfaltspflichten unter Wahrung verfassungsrechtlicher Bestimmtheitsanforderungen rechtsklar und praktikabel ausgestalten
- keine Verpflichtung von Unternehmen unterhalb der Schwellenwerte
- keine Benachteiligung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
- keine zivilrechtliche Haftung durch die Hintertür und keine Umgehung rechtsstaatlicher Anforderungen im Zivilprozess
- keine Quasi-Pflicht der Unternehmen, sich selbst und ihre Zulieferer zu belasten
Sollte eine entsprechende Überarbeitung nicht möglich sein, wird die Ablehnung des Gesetzentwurfs nahegelegt.
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