Die EU‑Kommission hat das Verfahren für einen delegierten Rechtsakt zur Änderung der CLP‑Verordnung eingeleitet, um neue Gefahrenklassen einzuführen, die nicht mit GHS harmonisiert sind. Der BDI hat hier eine umfassende Stellungnahme gegeben und lehnt eine Abkopplung von den internationalen Entwicklungen der OECD und des UN-GHS über die EU-CLP-VO entschieden ab. Die Stellungnahme wurde parallel an die zuständigen nationalen Stellen weitergeleitet und diese wurden um Unterstützung bei den weiteren Beratungen auf EU‑Ebene ersucht.
Die wesentlichen Punkte der BDI-Stellungnahme fassen wir wie folgt zusammen:
- Die Ablehnung einer einseitigen Einführung neuer Gefahrenklassen, bevor sie im UN-GHS implementiert wurden.
- Die einseitige Umsetzung der vorgeschlagenen neuen Gefahrenklassen in Europa kann zu schweren Nachteilen für die europäische Industrie führen.
- Keine Übereinstimmung mit den Aussagen in der Folgenabschätzung (die Umsetzung der neuen Gefahrenklassen und die weiteren regulatorischen Konsequenzen haben demnach keine schwerwiegenden Folgen z. B. für die chemische Industrie).
- Der BDI unterstützt die Aussage vieler Experten, dass die Entwicklungen im GHS dem Stand der Technik folgen sollten, anstatt ihn anzuführen. Die geäußerte Annahme, das GHS könne einfach der EU-CLP folgen und identische Kriterien umsetzen, missachtet die Arbeit des UN‑GHS‑Fachausschusses.