Das BMF hatte am 18. November 2022 die Programmablaufpläne 2023 für die maschinelle Lohnsteuerberechnung und für die Erstellung von Lohnsteuertabellen bekannt gemacht. Diese berücksichtigen verschiedene für 2023 vorgesehene steuerliche Anpassungen. Da allerdings zum Zeitpunkt der Bekanntmachung weitere mögliche Änderungen durch das geplante Jahressteuergesetz 2022 noch nicht absehbar waren (wie etwa die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages auf 1.230 Euro), hat das BMF nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nunmehr folgende Übergangsregelungen getroffen:
Nach Ablauf der Übergangsregelungen ist der Lohnsteuerabzug in der Regel zu korrigieren. Die Einzelheiten werden zusammen mit der Bekanntmachung der geänderten Programmablaufpläne 2023 festgelegt.
Das BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2022, in dem die Übergangsregelungen mitgeteilt werden, können Sie hier abrufen.