Seit dem 15. November gelten für Einfuhren von Rohstoffen (Baumwolle) als auch auf Endprodukte der Textilindustrie, u.a. mit Ursprung von APS-Ländern, höhere Zollabgaben. Die Übersicht und die erhöhten Abgaben (Kapitel 51-63) finden Sie hier (in türkischer Sprache).
Bei der Beschaffung in der Türkei ist mit Verteuerungen zu rechnen. Beim Export in die Türkei gelten seit Anfang Oktober wieder Schutzzölle. Diese waren in der Corona-Zeit ausgesetzt worden. Ausnahmen gelten für Ursprungswaren aus der EU und anderen Ländern der Paneuromed-Zone. Hierfür muss der türkische Importeur den Ursprung anhand eines Ursprungszeugnisses bzw. Lieferantenerklärung nachweisen. (Ein ATR reicht nicht aus!)