Ökodesign-Verordnung (ESPR)
Die Details einschließlich des Verordnungstextes in deutscher Sprache sind hier abrufbar. Derzeit steht noch die Abstimmung im Europäischen Rat aus, deren Termin jedoch noch nicht feststeht (voraussichtlich Ende Mai). Die neue Ökodesign-Verordnung wird die bestehende Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG ablösen. Sobald der endgültige Text angenommen ist, muss die EU‑Kommission innerhalb von 9 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung ihren ersten Arbeitsplan für die Festlegung von Produktprioritäten annehmen.
Textilien werden der erste Sektor sein, der im Rahmen der ESPR geregelt wird. In der überarbeiteten Verordnung werden die Ökodesign-Anforderungen auf weitere Produktgruppen ausgedehnt, darunter fallen so erstmals auch Textilwaren. Um auf die verschiedenen branchentypischen Merkmale und Produkte besser eingehen zu können, werden in Ergänzung zur ESPR sektorspezifische delegierte Rechtsakte erlassen.
Offene Problemfelder
Kritische Punkte der vorgeschlagenen Verordnung betreffen die Standardisierung sowie die Festlegung klar definierter und vergleichbarer Ökodesign-Kriterien je nach Produktgruppe. Problematisch ist zudem das Vernichtungsverbot unverkaufter Waren mit seinen potenziell negativen Auswirkungen auf Markeninhaber.
Vorbereitende JRC-Studie
Der „1. Meilenstein“ der JRC-Studie ist eine vorbereitende Studie zur Entwicklung von Ökodesign-Anforderungen für Textilerzeugnisse, für Kriterien für ein umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen und für die Überarbeitung der Kriterien für das EU-Umweltzeichen für Textilerzeugnisse. Weitere „Meilensteine“ sollen folgen. Der erste Meilenstein umfasst 255 Seiten und befasst sich insbesondere mit dem Anwendungsbereich, dem Markt, dem Nutzerverhalten, den aktuellen EU-Umweltzeichenkriterien und den aktuellen EU-Kriterien für ein umweltfreundliches öffentliches Beschaffungswesen.
Die Studie Das vollständige Dokument ist hier verfügbar.
Der JRC-Vorschlag zu den Produkten, die in den Anwendungsbereich des ersten delegierten Rechtsakts für Textilien aufgenommen werden sollten, umfasst Bekleidung und Bekleidungszubehör entsprechend den im Rahmen der PEFCR entwickelten Unterkategorien für Bekleidung und Schuhe. Arbeits- und Sportbekleidung fallen in den Anwendungsbereich, sofern mindestens 80 Prozent ihres Gewichts aus Textilfasern bestehen und diese nicht auf der Liste der ausgeschlossenen Erzeugnisse stehen.
Aufteilung der Meilensteine:
1. Meilenstein:
Geltungsbereich, Markt, Nutzerverhalten, aktuelle EU-Umweltzeichenkriterien, aktuelle EU‑GPP-Kriterien; Aufgaben 1, 2 und 3 – Zeitraum: 23/02/2024 – 22/04/2024
2. Meilenstein:
Technologien und Analyse von Basisfällen für ökologische und ökonomische Perspektiven; Aufgaben 4 und 5 – Zeitraum: Q2-Q3/2024
3. Meilenstein:
Analyse von Ökodesign-Aspekten, Gestaltungsoptionen, politischen Szenarien und Informationsanforderungen einschließlich der in den EPP aufzunehmenden Elemente; Aufgaben 6 und 7 – Zeitraum: Q4/2024
Parallel dazu wird die Europäische Kommission noch vor dem Sommer 2024 nach der Verabschiedung des ESPR-Textes durch das EU-Parlament die Einreichung von Anträgen für das künftige Ökodesign-Forum einleiten, wie in Artikel 17 der ESPR festgelegt. Das Ökodesign-Forum wird sich aus Experten zusammensetzen, die von den Mitgliedstaaten und anderen interessierten Parteien einschließlich Industrie, Gewerkschaften, Verbraucher- und Umweltorganisationen sowie Forschern benannt werden. Die Mitglieder des Ökodesign-Forums tragen insbesondere zur Ausarbeitung von Ökodesign-Anforderungen, zur Erstellung von Arbeitsplänen, zur Prüfung der Wirksamkeit der bestehenden Marktüberwachungsmechanismen, zur Bewertung von Selbstregulierungsmaßnahmen und zum Verbot der Vernichtung unverkaufter Konsumgüter bei.
ESPR – Digitaler Produktpass (DPP) – STOA-Bericht des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlamentsgremium für die Zukunft von Wissenschaft und Technologie (STOA) hat seinen Berichtsentwurf zum Digitalen Produktpass (DPP) für den Textilsektor veröffentlicht. Der Entwurf des Berichts findet sich hier. Der Bericht konzentriert sich auf das DPP in der Textilindustrie und untersucht dessen Potenzial, Vorteile und Herausforderungen für alle Beteiligten in der europäischen Textilwertschöpfungskette.
Die Studie schlägt ein dreistufiges Einführungsszenario vor, das auf die Förderung einer Kreislaufwirtschaft abzielt, um den Fußabdruck des Sektors zu minimieren.
Phase 1: Einführung eines „minimalen und vereinfachten DPP“ für Textilien bis 2027. Dieses basiert hauptsächlich auf obligatorischen Informationen, ergänzt durch zusätzliche, für die Lebenszyklusanalyse relevante Daten.
Phase 2: Einführung eines „fortgeschrittenen DPP“ bis 2030. Dieser könnte schrittweise auf andere Interessengruppen ausgeweitet werden und umfasst mehr Informationen zum gesamten Lebenszyklus, basierend auf den Ergebnissen der ersten Phase und Experimenten.
Phase 3: Einführung einer „vollständigen Kreislaufwirtschaft“ für Textilien bis 2033, um die Kreislaufwirtschaft im Textilsektor vollständig zu fördern.
Der Textilsektor wird nach Batterien der zweite Sektor in der ESPR-Reihe sein, für den ein verbindlicher DPP in Kraft treten soll. Dies ist für die zweite Hälfte des Jahres 2027 geplant.