Im Grundsatz haben sich die Vertragsparteien bereits darauf geeinigt, dass die Ursprungsregeln des alten PEM-Übereinkommens weiterhin parallel bis zum 31. Dezember 2025 angewendet werden können. Dadurch sollen die Nachzügler nochmals Zeit bekommen, ihre Freihandelsabkommen entsprechend anzupassen.
Um die Anwendung der neuen PEM-Regeln zu vereinfachen, wird im Rahmen des revidierten PEM-Übereinkommens die „Durchlässigkeit“ vom alten zum neuen System eingeführt:
- Ausführer, die bereits die neuen Ursprungsregeln anwenden, können mit Lieferanten kumulieren, die noch die alten Regeln anwenden.
- Die Kumulierung in die andere Richtung – Lieferant wendet die neuen Regeln an, der Kunde/Ausführer die alten – ist jedoch nicht möglich.
- Damit auf Importeurs-/Kundenseite unterschieden werden kann, ob eine grenzüberschreitend gelieferte Ursprungsware den Ursprung gemäß alten oder neuen Regeln erhalten hat, müssen Ausführer, welche die neuen Regeln anwenden, den Ursprungsnachweis bis 31. Dezember 2025 mit dem Hinweis „REVISED RULES“ kennzeichnen (ausschliesslich in englischer Sprache, Feld 7 der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bzw. am Ende des Textes der Ursprungserklärung).
Die Vertragsparteien haben sich auch geeinigt, dass vor dem 1. Januar 2025 ausgestellte und nach diesem Datum innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer vorgelegte Ursprungsnachweise für Waren akzeptiert werden, die sich am 1. Januar 2025 entweder im Transit oder in einem besonderen Verfahren unter zollamtlicher Überwachung befinden.
Die vollständige Information des schweizerischen Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit zum Stand 25. Oktober 2024 kann hier heruntergeladen werden: 2024-10-25-bzgs-ch-pem_informationsnotiz-aend_2_1.
Auf den Seiten DG TAXUD und der deutschen GZD findet sich bislang keine Information zum Übergang 2025. Hier wird bislang lediglich auf den Start der neuen Regeln zum 1. Januar 2025 verwiesen.
Gesamtmasche bietet am 10. Dezember 2025 ein Webinar zu den reformierten PEM-Regeln und den Übergangsbestimmungen, die für das Jahr 2025 gelten. Hier geht es zum Programm und zur Online-Anmeldung.