Zollaussetzungen 2024 Bild: © Yvonne Huijbens - pixabay.com

Zollaussetzungen 2024

EU-Kommission hat eine Mitteilung zur neuen Runde "Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren" veröffentlicht. Einwände können noch bis 16. Juni übermittelt werden.
 

Die EU-Kommission informiert die Wirtschaftsbeteiligten darüber, dass die Anträge auf Zollaussetzung für die Runde im Januar 2024 übermittelt wurden. Die Liste der Waren, für die eine Zollaussetzung beantragt wird, kann auf der Internetseite der Kommission zur Zollunion abgerufen werden. Die Liste enthält außerdem Informationen über den Status der Anträge.

Wirtschaftsbeteiligte können der Kommission Einwände gegen die Vorschläge über die jeweiligen nationalen Verwaltungen übermitteln. Diese müssen bis spätestens zur zweiten, für den 16. Juni 2023 anberaumten, Sitzung der Gruppe „Wirtschaftliche Tariffragen“ vorliegen.

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