Das Europäische Parlament und der Rat haben im Dezember eine vorläufige Einigung über eine EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten erzielt. Auch Textil-, Mode- und Schuhhersteller können betroffen sein.
Die Verordnung verpflichtet Unternehmen zum Nachweis, dass für die Herstellung bestimmter landwirtschaftlicher und tierischer Erzeugnisse sowie Holzprodukte nach Dezember 2020 kein Wald mehr gerodet wurde. Betroffen sind Palmöl, Tiere / Waren tierischen Ursprungs, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (=“relevante Produkte“), die auf dem EU-Markt verkauft oder aus der EU in andere Länder exportiert werden sollen. Annex I der Verordnung listet die relevanten Produkte auf. Betroffen sind z. B. in der Kategorie Tiere auch rohes und gegerbtes Leder und in der Kategorie Holz verschiedene Holzwaren wie Holzmöbel, Papier und Pappe.
Direkte Betroffenheit besteht insbesondere für Unternehmen, die echtes Leder für ihre Produkte verwenden. Zellulosebasierte Fasern stehen nicht auf der Liste. Wirkliche Entwarnung gibt es dennoch nicht:
Im Frühjahr 2023 soll der Gesetzestext formal verabschiedet werden und für große und mittlere Unternehmen 18 Monate und für Kleinst- und Kleinunternehmen 24 Monate nach Inkrafttreten gelten.
Die Sorgfaltspflichtenerklärung
Gemäß der neuen Verordnung müssen Unternehmen, die spezifische Produkte auf den EU-Markt bringen oder aus der EU exportieren wollen, zukünftig eine Sorgfaltspflichtenerklärung vorlegen: Diese bestätigt, dass für die Produktion weder Wälder gerodet noch Primär- und natürlich wachsende Wälder in Plantagen umgewandelt und die Gesetze des Produktionslandes eingehalten wurden.
Sorgfaltspflichtenerklärung (Due Diligence Statement)
(nicht-offizielle Übersetzung Annex I des Verordnungsvorschlags)
Der Verordnungsvorschlag kann unter https://bit.ly/3MXjwvM heruntergeladen werden.
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