Compliance Lunch Break zum LkSG
13. September 2023, 13:00 bis 13:45 Uhr
online
Zum 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten und verpflichtet schon aktuell in Deutschland ansässige Unternehmen zur Einrichtung eines menschenrechtlichen Risikomanagements, wenn sie mehr als 3.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. Ab 1. Januar 2024 sind auch Unternehmen ab 1.000 Arbeitnehmern im Inland betroffen.
Die ausgewiesenen Experten der Kanzlei Advant Beiten, RA Dr. André Depping und RA Dr. Daniel Walden, u. a. Herausgeber des Beck’schen Kommentars zum LkSG, geben einen inhaltlichen und komprimierten Einblick in die Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und richten den Fokus auf aktuelle Brennpunkte aus dem Anwendungsbereich und der Risikoanalyse.
Der BDI bittet um Anmeldung möglichst bis zum 6. September 2023. Angemeldete Teilnehmer erhalten einen Kalendereintrag und den Einwahllink.
Weitere Pilot-Veranstaltungen werden am 11. Oktober 2023 und 8. November 2023, jeweils in der Zeit von 13:00 Uhr bis 13:45 Uhr, stattfinden. Bei Interesse an den Compliance-Sessions wird die Reihe fortgesetzt. Anregungen für Sessions zu weiteren Compliance-Themen können bei v.westphal@bdi.eu eingereicht werden.