Das Thema Präventionspläne im Rahmen der französischen Anti-Abfall-Gesetzgebung (Loi AGEC) ist weiterhin aktuell und drängend. Die Abgabetermine wurden für eine Vielzahl der EPR-Bereiche auf Mitte September verschoben. Mit einer weiteren Verschiebung ist nicht zu rechnen. Die AHK klärt nochmals über die wichtigsten Punkte auf:
- Welche EPR-Bereiche gibt es, welche Produkte sind betroffen und wer ist in der Verantwortung?
- Wer muss einen Präventionsplan erstellen?
- Was ist ein Präventionsplan und wie ist dieser anzufertigen?
- Welche Deadlines und Sanktionen sind zu beachten?
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Präventionspläne und Erweiterte Herstellerverantwortung in Frankreich
Referenten:
– Jennifer Baumann, Stellvertretende Leitung Umweltreporting & Compliance (AHK Frankreich)
– Grischka Nissen, Referent Umweltreporting & Compliance (AHK Frankreich)
Die Abteilung Umwelt der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer verfügt über eine umfassende Expertise im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung. Sie unterstützt Unternehmen als neutraler Partner bei ihren Verpflichtungen in Frankreich und bietet ein vollständiges, europaweites Angebot zum Thema Entsorgung mit Dienstleistungen u.a. im Verpackungs-, Elektro- sowie im Batteriebereich an. Das Leistungsspektrum reicht von der Analyse und Auswahl geeigneter länderspezifischer Lizenzierungs- und Rücknahmesysteme über das Vertragsmanagement bis zum Reporting.