Neue Matrix zu Paneuromed-Übergangsregeln Bild: Michael Gaida - pixabay.com

Neue Matrix zu Paneuromed-Übergangsregeln

Am 13. Dezember 2023 hat die EU-Kommission eine neue Matrix zu den Übergangsregeln in der PEM-Präferenzzone im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Die neue Matrix finden Sie hier: C_202301531DE.000101.fmx.xml (europa.eu). Sie ersetzt die vorangegangene Matrix vom 10. Februar 2023.

Neu hinzugekommen sind folgende Ratifizierungen:

  • Die EFTA-Staaten (CH, LI, IS, NO) mit Bosnien und Herzegowina;
  • Die EFTA-Staaten (CH, LI, IS, NO) mit Georgien;
  • Die Ukraine ist neu hinzugekommen und hat mit der EU, Mazedonien und Moldau ratifiziert.

Aus EU-Sicht sind vor allem die neuen Ursprungsregeln im Warenverkehr EU-Ukraine interessant. Außerdem sind Dreiecksverkehre EU-GE-CH bzw -EFTA nun möglich.

Für Warenverkehre EU-BA sowie Dreiecksverkehre EU-BA-CH sind gelten jedoch nach wie vor ausschließlich die alten Standardregeln, denn die EU und Bosnien und Herzegowina haben die neuen Protokolle noch nicht miteinander ratifiziert. Die Nutzung der liberaleren Übergangsregeln ist daher noch nicht möglich.