Künftig werden im Rahmen der EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weitaus mehr Unternehmen als bisher zur Veröffentlichung eines jährlichen Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sein. So müssen Unternehmen, die bereits nach der Vorgänger-Richtlinie der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) berichtspflichtig sind, für das Geschäftsjahr 2024 einen Bericht nach den Anforderungen der CSRD veröffentlichen. Großunternehmen (ab 250 Mitarbeiter) und kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben unter bestimmten Voraussetzungen für das Geschäftsjahr 2025 bzw. 2026 einen Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD zu erstellen.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird per Gesetz auf dasselbe Niveau gehoben wie die Finanzrechnungslegung. Infolgedessen wird der Lagebericht um einen weiteren Abschnitt ergänzt: Zukünftig muss dort neben der Darstellung von Geschäftsverlauf und finanziellem Ergebnis auch zur Nachhaltigkeitsleistung berichtet werden. Grundlage für das Reporting sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Unternehmen müssen über die Nachhaltigkeitsthemen berichten, die für ihre Branche und ihr Umfeld wesentlich sind und unter dem Aspekt der doppelten Wesentlichkeit („Outside-In“- und „Inside-Out“-Perspektive) beleuchten. Viele Datenanforderungen ergeben sich aus bestehenden Regel- und Rahmenwerken; diese sind gerade für Erstberichterstatter neu und komplex. Deshalb sind betroffene Unternehmen gut beraten, sich frühzeitig mit den Anforderungen der ESRS auseinanderzusetzen und ihre Datenerhebung und Reportingstrukturen ESRS-konform zu gestalten.
Um Textil- und Bekleidungsunternehmen bei der CSRD-Umsetzung zu unterstützen, bietet der Gesamtverband textil+mode gemeinsam mit der t+m CSR Consulting GmbH und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz einen kostenlosen Workshop an.
Praxis-Workshop Nachhaltigkeitsberichterstattung
Mittwoch, den 29. Mai 2024, 10:00 bis 17:00 Uhr
Flemings Hotel Frankfurt-Central, Poststraße 8, 60329 Frankfurt am Main
Der Workshop richtet sich an alle, die aktiv in die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingebunden sind, und wird einen umfassenden und tiefgehenden Einblick in Sachen ESRS und CSRD geben. Durch Fallbeispiele sollen die Anforderungen der ESRS greifbarer gemacht werden. Zudem soll die Möglichkeit zu einem unternehmensübergreifenden Erfahrungsaustausch geboten werden.
Wesentliche Inhalte des Workshops:
Einführung CSRD
- Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Was ist die CSRD und was soll durch sie erreicht werden?
- Welche Unternehmen sind wann von der CSRD betroffen?
Aufbau und Inhalte ESRS
Überblick über ESRS – Standards: Vorstellung wesentlicher Inhalte
Doppelte Wesentlichkeit
- Wesentlichkeitsanalyse als zentrales Element der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Umsetzung der Wesentlichkeitsanalyse in der Praxis
Stakeholder Analyse und Einbindung nach den ESRS
Externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts aus Sicht der Wirtschaftsprüfer
Referenten: Anne Meldau und Thoms Wülfing, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz
Strukturen, Prozesse und Tools
- Praxisbeispiele und Empfehlungen, wie Strukturen und Prozesse für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Unternehmen umgesetzt werden können.
- Vorstellung von Tools, die als Hilfestellung genutzt werden können.
Unternehmensübergreifender Erfahrungsaustausch
Input: Julius Bickerich, zuständig für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bei Deichman SE
Zielgruppe des Workshops sind Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter aus Unternehmen, die für die Berichterstattung zuständig sind. Gerne können Sie diese Einladung an interessierte Unternehmenskollegen weiterleiten. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.
Wir bitten um eine Anmeldung bis spätestens Montag, den 13. Mai 2024.