Mit der im März 2024 in Kraft getretenen Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den Grünen Wandel (Empowering Consumer Richtlinie, EmpCO-Richtlinie) sowie der Green Claims-Richtlinie will die EU Greenwashing und Irreführung von Verbrauchern mit Umweltaussagen künftig verhindern. Während die EmpCo-Richtlinie bis 2026 in nationales Recht umgesetzt sein muss, befindet sich die ergänzende Green Claims-Richtlinie noch am Anfang des Gesetzgebungsprozesses auf europäischer Ebene. Voraussichtlich im Herbst 2024, wenn im Nachgang zur Europawahl alle Beteiligten wieder in den „normalen“ Arbeitsmodus gefunden haben, werden die Trilogverhandlungen beginnen. Die beiden für diese Richtlinie im Europäischen Parlament zuständigen Berichterstatter sind bei der Europawahl nicht wiedergewählt worden; insofern ist noch unklar, wer für das Europäische Parlament die Verhandlungen führen wird. Die Verhandlungsführung für die Bundesregierung im Rat hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) inne.
Mit der Green Claims-Richtlinie soll zukünftig jede freiwillige öffentliche Werbeaussage eines Unternehmens oder Gewerbetreibenden, die einen Umweltbezug hat, vor Verwendung von einer akkreditierten unabhängigen Prüfstelle zertifiziert werden. Gleiches gilt für Umweltzeichen und Siegel. Aus unserer Sicht drohen mit der Green Claims-Richtlinie eine Überregulierung, hohe Risiken und Kosten für die Unternehmen sowie neue bürokratische Hürden. Deswegen werden wir uns intensiv für Änderungen am Rechtstext innerhalb der Trilogverhandlungen einsetzen. Beigefügt finden Sie eine Zusammenfassung des Gesetzgebungsprozesses, der Regelungsinhalte sowie die Positionierung von t+m.
Sollten Sie Anmerkungen zur Position oder Fragen zum Thema haben, kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu. Über den weiteren Prozess halte ich Sie informiert.