EU-Entwaldungsverordnung & EU-Produktsicherheitsverordnung

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Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung und der EU-Produktsicherheitsverordnung

12 November 2024

Gleich zwei neue Gesetzeswerke stellen den textilen Mittelstand noch vor Jahresende vor große Herausforderungen: Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Unser Seminar vermittelt die wichtigsten Fakten zur richtigen Umsetzung.

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Doppelseminar

Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung und der EU-Produktsicherheitsverordnung

12. November 2024, 13:30 bis 16:30 Uhr | Firmengebäude der Ceceba Group GmbH, Rosenfelder Str. 3, 72336 Balingen

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gilt ab dem 30. Dezember 2024, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2025. Die im Anhang I der Verordnung benannten Erzeugnisse dürfen nur noch dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie entwaldungsfrei sind, nach den Vorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden und eine Sorgfaltspflichterklärung für sie vorliegt. Aufgrund heftiger Proteste der Wirtschaft hat die EU-Kommission Anfang Oktober vorgeschlagen, die Umsetzung um ein Jahr zu verschieben. Ob dies vom Parlament gebilligt wird, ist aber ungewiss. Sehr zweifelhaft bleibt außerdem, ob der Aufschub genutzt wird, um unnötig bürokratische Regelungen zu überarbeiten oder gar gänzlich zu entsorgen.

Die neue EU- Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die das bisherige Produktsicherheitsgesetz ablöst, kommt ab dem 13. Dezember 2024 zur Anwendung. Neben der neuen Pflichtkennzeichnung mit einer elektronischen Adresse und einem eindeutigen Identifikationsmerkmal sieht die Verordnung vor allem die Durchführung einer internen Risikoanalyse und die Erstellung von technischen Unterlagen vor, bevor ein Produkt in Verkehr gebracht wird.

Im Rahmen des Seminars werden die Inhalte der neuen Verordnungen und sich für Textil- und Bekleidungsfirmen sich hieraus ergebenden neuen Pflichten vorgestellt.

Inhalt

  1. Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
    1. Überblick und Definitionen
    2. Pflichten von Marktteilnehmern und Händlern
    3. Relevante in Anhang I aufgeführte Erzeugnisse
    4. Vorbereitungsmaßnahmen zur Umsetzung

 

  1. Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
    1. Überblick und Anwendungsbereich
    2. Übergangsfrist für Altware
    3. Pflichten der Hersteller
    4. Pflichten der Einführer und beim Fernabsatz
    5. Technische Unterlagen und interne Risikoanalyse

Referent

Kai-Uwe Götz, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) bei Gesamtmasche e. V.

 

Teilnahmegebühr & Anmeldung

Gesamtmasche-Mitglieder: EUR 100,–, Nicht-Mitglieder: EUR: 200,–

Bitte melden Sie sich bis zum 6. November 2024 zum Seminar an. Bitte beachten Sie bei der Online-Anmeldungen unsere Teilnahmebedingungen. Nach der Veranstaltung erhalten alle Teilnehmer die Seminarunterlagen in elektronischer Form.

 

Anfahrt

Anfahrt zu CECEBA: Zum Routenplaner.

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