Update EUDR

Update EUDR

Am 14.11.2024 ist nach dem Rat auch das EU-Parlament dem Vorschlag der Kommission gefolgt, den Anwendungszeitpunkt der EUDR um ein Jahr zu verschieben. Außerdem gibt es Änderungsvorschläge.

 

Am 14.11.2024 ist nach dem Rat auch das Europäische Parlament dem Vorschlag der Kommission gefolgt, den Anwendungszeitpunkt der EUDR um ein Jahr auf den 30.12.2025 (bzw. in Abhängigkeit der Unternehmensgröße 30.06.2026) zu verschieben, begleitet von einigen Änderungsvorschlägen (siehe auch Zoll Aktuell 13/2024). Dazu gehört insbesondere die Forderung, das Länder-Benchmarking-System um die Kategorie „Kein Risiko“ zu ergänzen (statt wie bisher gering-mittel-hoch), für die es Vereinfachungen bei der Umsetzung der EUDR-Bestimmungen geben soll.

Die Änderungsvorschläge finden Sie hier.

Ergänzend finden Sie Rückmeldungen und Klarstellungen des BLE auf Nachfragen seitens HDE/BVLH auf nationaler Ebene hier: 2024-11-14-AVE-ZA_14_2024_EUDR