Bereits heute exportieren EU-Unternehmen exportieren pro Jahr Waren und Dienstleistungen im Wert von rund 85 Mrd. EUR in die vier Mercosur-Staaten. Der Export von Textil- und Bekleidungswaren entwickelt sich allerdings nur verhalten. Denn die Mercosur-Volkswirtschaften sind bis dato stark geschützt. Deutsche und europäische Unternehmen sehen sich bei Exporten in den Mercosur mit vielen Handelshemmnissen konfrontiert, die zum Teil prohibitiv wirken. Dazu zählen exorbitant hohe Einfuhrzölle, aufwändige Einfuhr- und Verwaltungsverfahren sowie technische Vorschriften und Normen, die sich von internationalen Normen unterscheiden.
Derzeit fallen in den Mercosur-Staaten insbesondere im Textil- und Bekleidungsbereich, aber auch in anderen Branchen hohe Zölle an:
- Bekleidung: 35%
- Lederschuhe: 35%
- Autos: 35%
- Chemie: bis zu 18 %
- Maschinen: 14-20%
- Autoteile: 14-18%
Der Wegfall der hohen tarifären und nicht-tarifären Hürden könnte im Textil- und Bekleidungsbereich neue Exportpotenziale eröffnen. Immerhin umfasst der Mercosur-Markt 273 Millionen Menschen, und mit dem Abkommen werden für mehr als 91 Prozent der EU-Exporte die Einfuhrzölle abgeschafft. Allerdings wurden für zahlreiche Waren langjährige Zollabbaufahrpläne vereinbart. Bei Textilien und Bekleidung dauert es bei vielen Produkten acht Jahre, bis die völlige Zollfreiheit greift. Bei einigen Produkten sind es nur vier, bei anderen wiederum zehn Jahre. Einige Textilwaren werden aber bereits am Tag des Inkrafttretens zollfrei gestellt.
Neben Zöllen gibt es weitere Handelshemmnisse im nicht-tarifären Bereich sowie komplizierte Systeme von Einfuhrabgaben. Zähe Verwaltungsprozesse behindern häufig pünktliche Lieferungen. Dazu kommt die relativ teure Logistik für EU-Exporteure und für den modischen Bereich die umgekehrten Jahreszeiten. Zumindest an letzterem Hindernis wird das Freihandelsabkommen wenig ändern können. Als Chance sollte es dennoch verstanden werden, denn Lateinamerika zählt im Bereich Textilien und Bekleidung zu den großen Wachstumsmärkten der Welt.
Dem 1991 gebildeten Mercosur (Mercado Común del Sur – Gemeinsamer Markt des Südens) gehört neben den vier Gründungsstaaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay seit Juli 2024 auch Bolivien an. Die Mitgliedschaft Venezuelas ist dauerhaft suspendiert. Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Abkommenstext noch einer juristischen Prüfung unterzogen und in die Amtssprachen der Mercosur- und EU-Staaten übersetzt. Mit der Unterzeichnung ist in der zweiten Hälfte 2025 zu rechnen.
Bei Fragen zum Zollabbau für bestimmte Textilwaren wenden Sie sich bitte gerne an Gesamtmasche. Der Text des Abkommens kann hier heruntergeladen werden: EU-Mercosur