Das schweizerische Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit gibt bekannt, dass der schweizerische Gebrauchszolltarif Tares zum 1. Januar 2025 aktualisiert wird. Nähere Angaben können der Startseite von Tares oder dem dort beigefügten Dokument (Detail) entnommen werden:
Seit 1. Januar 2024 erhebt die Schweiz keinen Zoll mehr auf Industriegüter, auch nicht auf Textilien und Bekleidung Kap. 50 bis 63. Für die Überführung in den freien Verkehr der Schweiz ist dennoch eine Verzollung (zum Zollsatz 0) und hierfür bei der Einfuhr die Tarifierung in Tares notwendig.
Ursprungspräferenzen: Der präferenzielle Warenursprung bleibt beim Export in die Schweiz trotz Abschaffung der Importzölle wichtig, zum einen bei Veredelungsverkehren (z. B. Ausrüsten im Lohn in der Schweiz), zum anderen für Kunden in der Schweiz, die die Ware mit Präferenzursprung in der PEM-Zone zollfrei weitergeben möchten.