EUDR: Anwendungsbeginn offiziell verschoben Bild ©: Ries Bosch - unsplash.com

EUDR: Anwendungsbeginn offiziell verschoben

Der Anwendungsbeginn der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) ist nun offiziell um 12 Monate verschoben.

Mit der formellen Zustimmung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission sowie der Veröffentlichung der Verschiebung des Anwendungsbeginns der EUDR am 23. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt ist die Trilog-Entscheidung vom 4. Dezember 2024 nun offiziell.

Es gelten folgende Fristen für die Erstanwendung der EUDR:

  • Für große und für mittlere Unternehmen erfolgt eine Verschiebung vom 30. Dezember 2024 auf den 30. Dezember 2025.
  • Für Kleinst- und kleine Unternehmen gibt es eine Verschiebung vom 30. Juni 2025 auf den 30. Juni 2026.
  • In Artikel 29 wird der EU-Kommission selbst eine zeitliche Änderung gewährt: Sie müsste eigentlich bis 30. Dezember 2024 eine Liste der Staaten veröffentlichen, für die nur ein geringes oder aber ein hohes Risiko gilt (Länder-Benchmark). Diese in Arbeit befindliche Liste soll nun bis 30. Juni 2025 vorgelegt werden.

 

Ebenfalls am 23. Dezember 2024 wurde eine Durchführungsverordnung (EU) 2024/3084 der Kommission über die Funktionsweise des Informationssystems im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Begleitend dazu hat die Kommission einen Benutzerleitfaden des Informationssystems in allen 24 Amtssprachen herausgegeben. Der Leitfaden behandelt verschiedene Aspekte, darunter das Erstellen, Einreichen und Verwalten von Sorgfaltspflicht-Erklärungen, die Unternehmen nach der EUDR ab dem 30. Dezember 2025 einreichen müssen.