Am 10. Dezember 2024 ist die aktualisierte CLP-Verordnung (EU) 2024/2865 in Kraft getreten. Diese überarbeitete Fassung setzt die umfassende Revision der bisherigen CLP-Verordnung ((EG) 1272/2008) um und soll die Identifizierung und Klassifizierung gefährlicher Chemikalien verbessern sowie die Kommunikation über chemische Gefahren optimieren. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) fordert Unternehmen auf, ihre Stoffportfolios zu überprüfen und bei Bedarf die Klassifikationen anzupassen. Zu den wichtigsten Änderungen gehören u. a.:
- Neue Regeln für Mischungen und mehrteilige Stoffe
- Einführung digitaler Etiketten
- Klarstellung der Händlerpflichten für Giftzentrums-Meldungen
- Vorgaben für Nachfüllstationen
Bereits 2023 wurden neue Gefahrenklassen eingeführt, die nun als besonders besorgniserregend gelten und in der Regel einer harmonisierten Einstufung unterliegen. Die ECHA bietet Unternehmen Unterstützung bei der Erfüllung ihrer CLP-Verpflichtungen an.
Novelle der Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten Unterstützung der ECHA für Unternehmen bei der Erfüllung ihrer CLP-Verpflichtungen:
- Leitlinien: https://lmy.de/HaftR
- Leitfaden: https://lmy.de/FsjbQ
- Webinar: https://lmy.de/nBlhe