Mindestlöhne sind kein Spielball der Politik! Bild: © Gerd Altmann - pixabay.com

Mindestlöhne sind kein Spielball der Politik!

Die im Jahr 2022 verabschiedete europäische Mindestlohn-Richtlinie ist womöglich unwirksam. Der Gesamtverband textil+mode begrüßt die entsprechenden Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH.

Nach Auffassung des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hatte die EU keine Befugnis dazu, eine Regelung zum Mindestlohnniveau zu erlassen. Katrin Kandaouroff, t+m-Expertin für Tarifpolitik, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht: „Die Zweifel der Arbeitgeber an der Mindestlohn-Richtlinie waren immer wohlbegründet. Sie überschreitet die Befugnisse der EU, indem sie in die mitgliedstaatliche Kompetenz eingreift. Wir hoffen, dass das Urteil der Richterinnen und Richter der Argumentation folgt.“

Das abschließende Urteil wird in diesem Jahr erwartet. Dabei sind die Richter nicht an die Einschätzung des Generalanwalts gebunden; in der Regel stimmen sie jedoch mit den Schlussanträgen überein. Die Mindestlohn-Richtlinie wurde im Oktober 2022 verabschiedet. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten u. a. dazu, Kriterien für die Bemessung von Mindestlöhnen festzulegen und ihre Höhe entsprechend regelmäßig zu aktualisieren. Dagegen hatte Dänemark mit der Begründung geklagt, dass die EU gemäß ihrem Grundlagenvertrag von der Zuständigkeit bei der Lohnfindung ausgenommen sei.

Quelle: Textilradar t+m