Mit exorbitant hohen Zusatzzöllen von 25 und 20 Prozent treffen die USA mit Kanada, Mexiko und China ihre drei größten Handelspartner. Mit zweien davon sind die USA sogar durch ein Freihandelsabkommen verbunden.
Seit 4. März 2025 gelten in den USA erhöhte Einfuhrzölle für Waren mit Ursprung in China, Kanada und Mexiko. Die Zölle von zusätzlich 20 Prozent für China und zusätzlich 25 Prozent für Mexiko und Kanada gelten für Produkte, die am oder nach dem 4. März 2025 um 12:01 Uhr Eastern Standard Time zum Verbrauch angemeldet oder aus dem Lager zum Verbrauch entnommen werden. Die neuen Zölle gelten zusätzlich zu allen anderen Zöllen, Gebühren, Abgaben und Abgaben, die für die erfassten Einfuhren gelten.
Zölle für Waren mit Ursprung in China
Am 3. März erließ Präsident Trump eine Änderung der Executive Order, die den Zusatzzoll auf alle Importe aus China (und Hongkong) auf 20 erhöht. Im Februar waren bereits Zölle in Höhe von 10 Prozent verhängt worden. Der zusätzliche Zoll von 20 Prozent kommt zu den US-Standardzollsätzen hinzu. Zum Beispiel sind in China hergestellte Waren, die normalerweise mit einem Zoll von 17,5 Prozent belegt würden, jetzt mit 17,5 plus 20 = 37,5 Prozent zu verzollen.
Zölle für Waren mit Ursprung in Kanada und Mexiko
Auch für Kanada und Mexiko greifen ab dem 4. März 2025 Zusatzzölle. Auf Waren mit Ursprung in Kanada und Mexiko wird ein Zoll von 25 Prozent erhoben. Ausgenommen sind lediglich kanadische Energieressourcen und Mineralien, für die stattdessen ein Zoll von 10 Prozent erhoben wird. Ansonsten sind die Regelungen für Kanada und Mexiko identisch. Ursprünglich sollten die Zölle bereits am 4. Februar in Kraft treten.
Status der De-minimis-Abschaffung
Einfuhren aus Kanada, Mexiko und China, die unter sog. De-minimis-Einfuhren mit einem Sendungswert bis 800 US-Dollar fallen, sind vorübergehend von den neuen Zöllen ausgenommen. Die ursprünglichen Tarifanordnungen hatten den Zugang zum De-minimis-Einfuhrverfahren des Zolls nach Abschnitt 321 ausgesetzt. Ein Verbot der De-minimis-Einfuhr würde auch kleine Sendungen mit Ursprung in China, Mexiko und Kanada den geltenden Zusatzzöllen, allen anderen anwendbaren Zöllen und kostspieligeren formellen Einfuhrverfahren unterwerfen.
Am 7. Februar erkannte das Weiße Haus, welche Herausforderungen nicht nur für die Wirtschaftsbeteiligten, sondern auch für die Verwaltung mit der plötzlichen Beendigung der De-minimis-Einfuhr verbunden wären. Die ursprüngliche chinesische Zusatzzoll-Verordnung wurde dahingehend geändert, dass das De-minimis-Verbot ausgesetzt wird, bis der Handelsminister den Präsidenten darüber informiert, dass „angemessene Systeme vorhanden sind, um Zolleinnahmen vollständig und zweckmäßig zu verarbeiten und zu erheben […] für erfasste Erzeugnisse, die ansonsten für eine De-minimis-Behandlung in Betracht kommen.“ Am 2. März erließ Präsident Trump entsprechende Änderungen auch an den Zollanordnungen für Kanada und Mexiko.
Das Handelsministerium hat sich bislang nicht dazu geäußert, wann „angemessene Systeme“ vorliegen werden, die eine Abschaffung der De-minimis-Regel erlauben. Bis auf Weiteres können daher Firmen aus dem Ausland z. B. ihre B2C-Kunden weiter zollfrei beliefern, solange der Sendungswert von 800 US-Dollar nicht überschritten wird – auch wenn die verkaufte Ware chinesischen, mexikanischen oder kanadischen Ursprung ist. Für die Zustellung mit Verzollung rufen Paketdienstleister bereits jetzt sehr hohe Entgelte ab.
Unternehmensgründung oder Logistik in den USA?
Derzeit gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, die Waren in die USA importieren, als juristische Person in den USA niedergelassen zu sein. Dies könnte sich allerdings kurzfristig ändern. Unternehmen, die sich in den USA niederlassen möchten, um den wachsenden Protektionismus abzufedern, müssen nicht zuletzt in steuerlicher Hinsicht mit einigen Herausforderungen rechnen. Es ist wahrscheinlich, dass sich die neue Präsidentschaft sehr genau mit den Aktivitäten von Nicht-US-Unternehmen befassen wird, die auf US-amerikanischem Boden tätig sind (z. B. in der Logistik), sowie mit den steuerlichen Auswirkungen auf diese Unternehmen.
IEEPA als Grundlage
Präsident Trump nutzt den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) als Grundlage für die Zollanordnungen. Obwohl noch nie ein US-Präsident die IEEPA zur Verhängung von Zöllen genutzt hat, argumentieren politische Berater, dass die weitreichenden Befugnisse des Gesetzes es dem Präsidenten ermöglichen könnten, Zölle schnell einzuführen, ohne dass Untersuchungen oder eine Aufsicht erforderlich wären. Bei der Verwendung von IEEPA gibt es kaum verfahrensrechtliche Einschränkungen. Daher kann Präsident Trump Konflikte sehr plötzlich eskalieren lassen.
Weitere Zollerhöhungen wahrscheinlich
Wirtschaftsbeteiligte müssen mit Vergeltungsmaßnahmen und weiteren Zollerhöhungen international rechnen. Die Zölle bleiben auf unbestimmte Zeit in Kraft, bis der Präsident beschließt, sie aufzuheben. Weitere Zollerhöhungen – durch die USA und die Zielländer – sind in den nächsten Wochen möglich. In den Anordnungen heißt es, dass der Präsident die Zölle weiter erhöhen kann, wenn Kanada, Mexiko und China Vergeltung üben. Alle drei Länder haben ihre Absicht signalisiert, Retorsionsmaßnahmen zu ergreifen.
Für Europa will Präsident Trump „reziproke“ Zölle
Auch die EU soll nach Ansicht des US-Präsidenten nicht verschont bleiben. Er sieht ein Ungleichgewicht im bilateralen Handel durch höhere Zollsätze der EU und will die US-Zölle auf EU-Niveau anheben. Das klingt zunächst nicht einmal unfair. Tatsächlich will Präsident Trump mit Zollerhöhungen auf EU-Produkte aber auch angebliche weitere Ungerechtigkeiten, insbesondere durch das EU-Mehrwertsteuersystem, „ausgleichen“. Dadurch könnten Zollerhöhungen gegenüber Waren mit Ursprung EU ebenfalls ein schmerzhaftes Ausmaß erreichen. Dabei ist anzumerken, dass die USA im Textilbereich für viele Produkte höhere Zölle verlangen als die EU. Ob es in diesen Fällen aus Fairnessgründen auch Senkungen gibt? Wohl kaum.
Jenseits der Zolldiskussion steigen die Kosten für nicht-tarifäre Maßnahmen weiter: Die Bürokratie, die mit der Einfuhr in die USA zusammenhängt, ist bereits heute kostenintensiver als die regulären Zölle. Straf- und Zusatzzölle für einzelne Länder führen dazu, dass die US-Zollbehörden noch akribischer und flächendeckender den Ursprung von Importen prüfen müssen. Das dürfte automatisch zu Mehrkosten und Verzögerungen führen.
GESAMTMASCHE wird im Zuge der aktuellen Entwicklung weiter informieren. Mitgliedsunternehmen können sich bei Fragen gerne an uns wenden.