Das Abkommen ist derzeit noch nicht anwendbar. Zur vorläufigen Anwendbarkeit des Handelsteils bedarf es noch der Ratifizierung durch das EU-Parlament. Die Abstimmung ist am 15. Februar 2017 vorgesehen. Sobald der Handelsteil vorläufig in Kraft tritt, was nach jetziger Einschätzung im April der Fall sein wird, entfallen im Handel EU-Kanada alle Zölle auf Textilwaren.
Präferenzielle Einfuhren aus oder Ausfuhren nach Kanada sind noch nicht möglich. Es ist jedoch ab sofort zulässig, Kanada in Lieferantenerklärungen mit dem Zusatz „ab Anwendbarkeit“ anzuführen.
Der kanadische Modemarkt ist 23 Mrd. Euro schwer. In den nächsten fünf Jahren soll der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung um 7 Prozent wachsen. Bei Tagwäsche wird sogar ein reales Plus von 11 Prozent prognostiziert, bei Strumpfwaren ein Zuwachs von 8 Prozent.
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