Der Handelsteil betrifft insbesondere den gegenseitigen Zollabbau und die Handelspräferenzen. Für alle Textil- und Bekleidungsprodukte mit Präferenzursprung in der EU bzw. Kanada gilt ab dem 21.09.2017 reziprok der Zollsatz Null. Aus der entsprechenden Mitteilung EUR-LEX.EUROPA.EU/LEGAL-CONTENT/DE/TXT/PDF/?URI=CELEX:22017X0916(02)&FROM=DE geht auch hervor, dass andere Teile des Abkommens (u. a. Regelungen zu Finanzdienstleistungen) erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten.
Im Mitgliederbereich INTERN.gesamtmasche.hosting2.tn-rechenzentrum1.de/ können weiterführende Informationen heruntergeladen werden:
– CETA-Abkommenstext mit Ursprungsprotokoll mit den Ursprungsregeln
– Informationen zum Ursprungsnachweis / REX
– Informationen zu den Ursprungsquoten (liberalere Ursprungsregeln im Rahmen jährlicher Kontingente)
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