Am 17. Mai 2018 hat die EU-Kommission eine Durchführungsverordnung veröffentlicht, die die Möglichkeit vorsieht, Zusatzzölle in Höhe von bis zu 25 Prozent auf die Einfuhr verschiedener Waren aus den USA anzuwenden.
Die EU geht davon aus, dass die US-Safeguard-Maßnahmen in Form von Zöllen auf Stahl und Aluminium nicht im Einklang mit den WTO-Regeln stehen. Die EU selbst will das Placet des WTO-Rates für Warenverkehr abwarten, bevor weitere Schritte folgen.
Am 21. Juni hat die EU dann eine Durchführungsverordnung zur Inkraftsetzung der Zusatzzölle veröffentlicht. Die Liste der Waren, für die ab 22. Juni Zusatzzölle verhängt werden, enthält vor allem Stahl- und Aluminiumwaren, landwirtschaftliche Produkte und Tabakwaren. Doch auch T-Shirts und Unterhemden, Jeans und Shorts, Arbeitshosen aus Chemiefaser, Bettwäsche und bestimmte Sportschuhe zählen dazu.
Wird kein Einlenken der USA erreicht, droht die EU mit einer erweiterten Liste von Produkten, die ab 1. Juni 2021 oder ab der Feststellung der Unvereinbarkeit der US-Schutzmaßnahmen mit den WTO-Regeln Strafzöllen unterworfen werden. Die Zollsätze sollen dann zwischen 10 und 50 % liegen.
Dann wären weitere Sektoren betroffen, vor allem der Fahrzeugbau. Auch im Textilbereich kämen weitaus mehr Produkte auf die Strafzoll-Liste – insgesamt 30, außerdem verschiedene Schuhe. Weil große deutsche Fahrzeugbauer auch in den USA Werke besitzen und von dort aus in alle Welt exportieren, würden entsprechende EU-Zölle auch die eigene Industrie treffen. Betroffen wären dann auch textile Automobilzulieferer.
Ende März hatten die USA Zölle in Höhe von 25 Prozent bzw. 10 Prozent auf die Einfuhr bestimmter Stahl- und Aluminiumerzeugnisse eingeführt. Für einige Länder sowie für die EU wurde das Inkrafttreten dieser Zölle auf den 1. Juni verschoben. Die Verhandlungen zu diesem Thema zwischen der EU und den USA haben bisher zu keinem Ergebnis geführt.
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